

Lensahn. Im August 2016 läuft die Amtszeit der Schiedspersonen ab. Die
bisherigen Schiedspersonen stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Für die
Besetzung des Schiedsamtes für den Schiedsamtsbezirk des Amtes Lensahn können
sich interessierte Personen für das Amt bewerben.
In das Schiedsamt können nur Personen berufen werden, die nach ihrer
Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Die Wahl der
Schiedsfrau oder des Schiedsmannes und deren Stellvertreter oder
Stellvertreterin in dieses Ehrenamt erfolgt auf fünf Jahre durch den
Amtsausschuss. Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zur Vermeidung
gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und
verhärtete Fronten durch eigenes Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch
kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten –zivilrechtlicher und
strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu
protokollierenden. Gefragt sind daher Schreibgewandtheit, die ausgeprägte
Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der
Verhandlungsführung. Die Sachkosten des Amtes werden vom Amt Lensahn getragen.
Die Teilnahme an regionalen Einführungslehrgängen und
Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
(BDS) wird gewährleistet. Weitere Auskünfte über das Schiedsamt und die
bevorstehende Wahl können von Interessierten bei Dirk Bruhse beim Amt Lensahn
erhalten. (red)