Petra Remshardt

Stellungnahme zum Leserbrief

von Karl Puck auf Seite 33 der reporter-Ausgabe vom 16. März 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Ausgabe vom 16.03.2016 ist auf Seite 33 ein Leserbrief von Herrn Karl Puck abgedruckt. Die darin getroffen Aussagen treffen in keinster Weise zu. Ich sehe mich daher veranlasst, sowohl im Interesse meiner Behörde als auch meiner Mitarbeiter zum Sachverhalt Stellung zu nehmen und bitte Sie, dies auch in der nächsten Ausgabe Ihres Blattes zu veröffentlichen.
Ich hätte mir sehr gewünscht, wenn die laufende Diskussion um die von mir als zuständige örtliche Ordnungsbehörde getroffene verkehrsrechtliche Anordnung eines Haltverbots in sachlicher Atmosphäre hätte geführt werden können und Herr Puck sich vor seinem Leserbrief auch bei mir informiert hätte.
Tatsache ist, dass es auch aufgrund der Feststellungen der Polizeidirektion Lübeck wegen der recht schmalen Fahrbahn der Bundesstraße 501 in der Ortsdurchfahrt Grube und dem dortigen hohen Verkehrsaufkommen zwingend notwendig und erforderlich ist, eine sogenannte Ausweichbucht direkt vor der Einmündung „Singelkamp“ zu schaffen. Durch das immer wieder zu beobachtende Abstellen größerer Fahrzeuge auf der Hauptstraße bis an die Einmündung heran haben die aus dem Singelkamp einbiegenden Verkehrsteilnehmer keine Sicht mehr auf die von links kommenden Fahrzeuge.
Ergänzend kommt hinzu, dass über den Singelkamp auch der im hinteren Bereich befindliche Kindergarten von den Eltern angefahren wird.
Der jetzige Standort des Haltverbots wurde im Sinne des geringstmöglichen Eingriffs festgelegt. Letztlich ist zu dem ohnehin schon bestehenden gesetzlichen Mindestabstand zur Einmündung in den Singelkamp vor dem - neu eröffneten - Ladengeschäft nur ein Pkw-Stellplatz im Verlauf der Hauptstraße entfallen. Es trifft also nicht zu, dass die motorisierten Kunden das Geschäft nur als Fußgänger besuchen dürfen.
Es ist ebenfalls falsch, dass erst jetzt im Bereich des Ladengeschäfts ein beidseitiges Haltverbot an-
geordnet wurde. Ein solches besteht auf der gegenüberliegenden Seite bereits seit vielen Jahren!
Mit der jetzigen Anordnung eines Haltverbots bin ich lediglich den Anforderungen an eine sichere Verkehrsführung nachgekommen. Die Bezeichnung meines Ordnungsamtes als „Kundenabwehrabteilung“ empfinde ich in höchstem Maße als ungehörig und weise diese auch mit aller Schärfe zurück. Dies gilt gleichermaßen und erst recht für die Behauptung, dass die Verwaltung „nichts unversucht lässt, unser schönes Dorf zum Schlafdorf zu degradieren“.
Bei allem Verständnis kann es nicht sein, dass derart unsachlich mit der Thematik umgegangen wird, meine Mitarbeiter persönlich angegriffen und ihnen absolut unzutreffende unsachliche Motive unterstellt werden.
Mit freundlichem Gruß
Mark Burmeister, Bürgermeister


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