Stellungnahme zum Leserbrief
von Karl Puck auf Seite 33 der reporter-Ausgabe vom 16. März
2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Ausgabe vom 16.03.2016 ist auf Seite 33 ein Leserbrief von Herrn
Karl Puck abgedruckt. Die darin getroffen Aussagen treffen in keinster Weise zu.
Ich sehe mich daher veranlasst, sowohl im Interesse meiner Behörde als auch
meiner Mitarbeiter zum Sachverhalt Stellung zu nehmen und bitte Sie, dies auch
in der nächsten Ausgabe Ihres Blattes zu veröffentlichen.
Ich hätte mir sehr gewünscht, wenn die laufende Diskussion um die von mir als
zuständige örtliche Ordnungsbehörde getroffene verkehrsrechtliche Anordnung
eines Haltverbots in sachlicher Atmosphäre hätte geführt werden können und Herr
Puck sich vor seinem Leserbrief auch bei mir informiert hätte.
Tatsache ist, dass es auch aufgrund der Feststellungen der Polizeidirektion
Lübeck wegen der recht schmalen Fahrbahn der Bundesstraße 501 in der
Ortsdurchfahrt Grube und dem dortigen hohen Verkehrsaufkommen zwingend notwendig
und erforderlich ist, eine sogenannte Ausweichbucht direkt vor der Einmündung
„Singelkamp“ zu schaffen. Durch das immer wieder zu beobachtende Abstellen
größerer Fahrzeuge auf der Hauptstraße bis an die Einmündung heran haben die aus
dem Singelkamp einbiegenden Verkehrsteilnehmer keine Sicht mehr auf die von
links kommenden Fahrzeuge.
Ergänzend kommt hinzu, dass über den Singelkamp auch der im hinteren Bereich
befindliche Kindergarten von den Eltern angefahren wird.
Der jetzige Standort des Haltverbots wurde im Sinne des geringstmöglichen
Eingriffs festgelegt. Letztlich ist zu dem ohnehin schon bestehenden
gesetzlichen Mindestabstand zur Einmündung in den Singelkamp vor dem - neu
eröffneten - Ladengeschäft nur ein Pkw-Stellplatz im Verlauf der Hauptstraße
entfallen. Es trifft also nicht zu, dass die motorisierten Kunden das Geschäft
nur als Fußgänger besuchen dürfen.
Es ist ebenfalls falsch, dass erst jetzt im Bereich des Ladengeschäfts ein
beidseitiges Haltverbot an-
geordnet wurde. Ein solches besteht auf der gegenüberliegenden Seite bereits
seit vielen Jahren!
Mit der jetzigen Anordnung eines Haltverbots bin ich lediglich den
Anforderungen an eine sichere Verkehrsführung nachgekommen. Die Bezeichnung
meines Ordnungsamtes als „Kundenabwehrabteilung“ empfinde ich in höchstem Maße
als ungehörig und weise diese auch mit aller Schärfe zurück. Dies gilt
gleichermaßen und erst recht für die Behauptung, dass die Verwaltung „nichts
unversucht lässt, unser schönes Dorf zum Schlafdorf zu degradieren“.
Bei allem Verständnis kann es nicht sein, dass derart unsachlich mit der
Thematik umgegangen wird, meine Mitarbeiter persönlich angegriffen und ihnen
absolut unzutreffende unsachliche Motive unterstellt werden.
Mit freundlichem Gruß
Mark Burmeister, Bürgermeister

Flohmarkt in der Buchenallee

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