

Grömitz. „Der Charakter der einzelnen Gebiete in Grömitz soll erhalten bleiben.“ So lautete die einhellige Meinung der Gemeindevertreter bei der Sitzung am vergangenen Donnerstagabend im Rathaus. Bereits am 24. November 2016 war im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt angeregt worden, die möglichen baulichen Ausnutzungen der Grundstücke im Ort Grömitz zu überdenken.
Hintergrund war die Beobachtung, dass in der jüngeren Vergangenheit immer mehr Grundstücke aufgekauft und zusammengelegt wurden. Dadurch würde eine kleinteilige Bebauung aufgelöst, da Altbauten durch wesentlich größere Wohngebäude mit einer erhöhten Anzahl von Wohneinheiten ersetzt werden. Durch Änderungen der geltenden Festsetzungen in den entsprechenden Bebauungsplänen sollen so wenigstens Teile des alten Grömitz erhalten bleiben.
Ein beauftragtes Planungsbüro aus Eutin erstellte nach einer Begutachtung des Ortes zusammen mit der Verwaltung einen Plan mit den wesentlichen Kernfestsetzungen, um so zum Erhalt des Ortscharakters beizutragen.
Insgesamt sechs Baupläne wurden von der Gemeindevertretung mit folgenden Vorgaben geändert:
Sicherung der in diesem Bereich kleinteiligen Struktur, Erhalt des Ortscharakters, übermäßige Wohnverdichtung verhindern, übermäßige Höhenentwicklung vermeiden für freien Blick auf die Ostsee und Attraktivität wegen der Lage zum Zentrum sichern.
Diese Veränderungssperren gelten für: 1. Gebiet westlich der B 501 und südöstlich der Beckerkoppel - nördlicher Bereich der Oldenburger Straße, 2. Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich des Grasbrooks, südlich des Weidenweges beziehungsweise westlich der Kieler Straße, 3. Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich der Kieler Straße, südlich der Möwenstraße beziehungsweise beidseitig des Dünenweges, 4. Gebiet zwischen Stettiner Straße, Freienwalder Straße, Blankwasserweg und Brandenburger Weg, 5. Gebiet zwischen Schützenstraße, Stettiner Straße, Fischerstraße und Königsberger Allee und 6. Gebiet im Zentrum von Grömitz zwischen Fischerstraße, Seestraße, Wicheldorfstraße und Stettiner Straße.
„30 Jahre zu spät für die Ortsentwicklung, aber immerhin“, befürwortete auch FWV-Fraktionsvorsitzender Ingo Wilhelm die Veränderungssperren.
Dass aber nicht jedes Haus erhaltenswert sei, nur weil es alt ist, merkten Stimmen aus der CDU-Fraktion an. Man dürfe sich der modernen Zukunft nicht verschließen.
„Der Ort wird dadurch nicht stillgelegt“, betonte Bürgervorsteher Heinz Bäker. Auch Bürgermeister Mark Burmeister betonte, dass Ausnahmen weiterhin zulässig sein können, wenn der Bauausschuss zustimme. (ab)