

Neustadt. Auf den vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern
in der bevorstehenden Silvesternacht machen die Neustädter Feuerwehr und das
Ordnungsamt noch einmal aufmerksam und weisen darauf hin, dass Feuerwerkskörper
der Kategorie 2 (Klasse II) nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab
18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Durch falsche Gefahreneinschätzung und
unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr erneut
Unfälle und Brände. Für einen guten Start ins neue Jahr sollten daher die
bekannten Sicherheitsvorschriften unbedingt beachtet werden. Wichtig ist es
unter anderem, die Gebrauchsanweisungen auf den Verpackungen beziehungsweise auf
den Feuerwerkskörpern vor dem Zünden zu lesen und einzuhalten. Raketen dürfen
nur aus standsicheren Abschussvorrichtungen, zum Beispiel Getränkeflaschen,
abgefeuert werden. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gilt: Nicht unmittelbar
vor Gebäuden anzünden, nicht in Fenster, Türen, Zwischenräume oder auf Dächer
und selbstverständlich auch nicht auf Menschen oder Tiere werfen. „Versager“
nicht erneut zünden, sondern nach einigen Minuten mit Wasser ablöschen und
entsorgen.
Verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen. Auch die Verwendung von
Signalmunition oder sonstiger Munition aus Schusswaffen jeder Art ist aufgrund
der Gefahr für Leben und Gesundheit nach den Vorschriften des Waffengesetzes
verboten.
Für die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin hat die Stadt auch in diesem Jahr
Einschränkungen zum Schutz der dort vorhandenen reetgedeckten Gebäude
angeordnet. Demnach dürfen in einem Umkreis von 180 Meter zu den reetgedeckten
Wohnhäusern in den Ortsteilen Pelzerhaken (Pelzerhakener Straße und Zum
Leuchtturm) und Rettin (Hauptstraße) keine pyrotechnischen Gegenstände mit Flug-
oder Steigwirkung (zum Beispiel „Stabraketen“, Batteriekästen mit einer
Auswurfhöhe über 30 Meter) sowie in einem Umkreis von 50 Meter keine sonstigen
Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Gerade bei derartigen Gebäuden ist die
Brandgefahr, die insbesondere von Feuerwerksraketen ausgehen kann, nicht zu
unterschätzen. (red)