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Gesche Muchow

Corona: Quarantäne oder Isolation?

Quarantäne oder Isolation? Das hängt maßgeblich davon ab, ob der Coronatest positiv oder negativ ist.

Quarantäne oder Isolation? Das hängt maßgeblich davon ab, ob der Coronatest positiv oder negativ ist.

Bild: Gesche Muchow

Wer sich beim Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus und der Erkrankung an COVID-19 absondert, kann die weitere Verbreitung des Virus verhindern und andere schützen. Die Betroffenen verwenden dann hauptsächlich den Begriff „Quarantäne“. Das ist aber nicht immer richtig, denn zwischen Quarantäne und Isolation gibt es einen wichtigen Unterschied:
 
Quarantäne:
Die Quarantäne ist eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder von Personen, die möglicherweise das Virus verbreiten können. Dabei handelt es sich meist um Kontaktpersonen von Erkrankten sowie um Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten.
 
Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein, als auch freiwillig erfolgen. Die Quarantäne kann sich auf einzelne Personen in deren häuslichen Bereich beschränken oder auch die Bevölkerung einer ganzen Region betreffen. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
 
Isolation oder Isolierung:
Bei der Isolation, auch Isolierung genannt, handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme, die bei nachgewiesenen Corona-Infektionen verhängt wird. Sie kann zu Hause oder bei schweren Krankheitsverläufen in einem Krankenhaus erfolgen. Die Entlassung aus der Isolierung erfolgt nach festgelegten Kriterien. In der Regel ist dies der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Person nicht mehr ansteckend ist. Isolierung (oder auch Isolation) bedeutet eine räumliche Trennung von Erkrankten zu Gesunden. Durch die Isolierung soll die Ansteckung von Gesunden vermieden werden.
 
Bei ihrem Corona-Gipfel am 7. Januar haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, diese Regeln zu lockern (der reporter berichtete). So werden unter anderem Personen, die bereits geboostert wurden, von der Quarantänepflicht ausgenommen. Für alle anderen ist eine Freitestung grundsätzlich erst nach sieben beziehungsweise 5 Tagen möglich.
 
Die genauen Vorgaben und alle weiteren Informationen zum Thema Coronavirus gibt es tagesaktuell in unserem Newsticker und natürlich auch online unter www.der-reporter.de. Dort finden Sie auch die aktuellen Fallzahlen für Ostholstein, Schleswig- Holstein und ganz Deutschland. (red/gm)


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