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Simon Krüger

Den Hauptgewinn abgeräumt? Das sind die steuerlichen Auswirkungen

Während Beamten allgemein eine gewisse Arbeitsscheue nachgesagt wird, trifft das bei weitem nicht auf alle Staatsbediensteten zu. Die Mitarbeiter des Finanzamtes etwa gehen ihrer Tätigkeit mit größtmöglichem Fleiß nach. Geradezu vorbildlich durchforsten sie den Geldbeutel der Bürger nach jedem Pfennig, den sie der Staatskasse zuführen können. Ob Geschenke, Lohn oder Sparzinsen: Überall greift der Staat zu, sobald gewisse Freibeträge überschritten sind. Wer das Glück hat, ein ordentliches Geldsümmchen zu gewinnen, stellt sich deshalb unweigerlich die Frage, ob er die Hälfte vielleicht wieder abtreten muss. Gelten für Glücksspielgewinne dieselben Regeln wie für andere Einnahmen? Oder heißt es: Glück im Spiel, Pech bei der Steuererklärung?
 
Keine Einkommenssteuer auf Glücksspielgewinne
Wer in Deutschland lebt, kann beruhigt aufatmen. Ausnahmsweise hat er einmal vor dem Finanzamt seine Ruhe. Egal ob Lotto, Spielbank oder Preisausschreiben: Auf Glücksspielgewinne fällt in Deutschland keine Abgabe an. Weder die Einkommensteuer noch irgendeine Sonderzahlung belastet das gewonnene Geld. Das gilt auch für Gewinne, die in anderen EU-Staaten gemacht werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Glücksspiel-Angebot rechtmäßig war. Wer gewinnt, kann sich also uneingeschränkt über sein Glück freuen. Gesetzesgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz, das hierzu eine eindeutige Regelung trifft. Dort ist festgelegt, dass alle Gewinne die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, steuerfrei sind.
 
Zinsen müssen versteuert werden
Diese Regelung gilt aber nur für die Gewinnsumme an sich. Wer dieses Geld anlegt und so Zinserträge erzielt, muss auf diese sehr wohl die übliche Kapitalertragsteuer zahlen. In diesem Sinne gibt es also keine Sonderbehandlung für Glückspilze durch die Finanzverwaltung. Die Kapitalertragssteuer beträgt 25% und wird in der Regel direkt vom Finanzinstitut eingezogen. Doppeltes Glück hat wiederum, wer dank des Gewinns zwar ein Vermögen besitzt, aber nur ein niedriges Einkommen hat. In diesem Fall kann die Steuer nämlich auch deutlich geringer ausfallen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, Rat von einem Steuerfachmann einzuholen. Die Freude über den Gewinn sollte die Kapitalertragsteuer aber nicht dämpfen. Wer sie partout nicht bezahlen möchte, kann sie auf ganz einfache Weise umgehen - und das völlig legal: Etwa indem er das gesamt Preisgeld für Feiern, Urlaube und ein großes Auto ausgibt.
 
Pokerprofis, aufgepasst!
Eine Ausnahme gibt es allerdings, was die Besteuerung von Casinogewinnen angeht. Sie betrifft allerdings nur gewerbliche Pokerspieler, die ihre Gewinne als Einnahmen versteuern müssen. Die Unterscheidung zwischen einem professionellen Pokerspieler und einem Amateur ist allerdings nicht immer ganz einfach. Als Indiz wertet das Finanzamt etwa die regelmäßige Teilnahme an Pokerturnieren und einen hohen Zeitaufwand, der in das Pokern investiert wird. Wer professionell spielt, seine Gewinne aber nicht in der Steuererklärung angibt, riskiert hohe Nachzahlungen. Neben den ursprünglichen Steuern kommt dazu noch eine erhebliche Zinsbelastung. Einziger Lichtblick für Profis: Ausgaben für Buy-ins, Anreise und Betriebsmittel wie den maßgeschneiderten Smoking können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.


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