

Lensahn. Die Schulanfänger 2023 aus dem Einzugsbereich der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn, also aus den Gemeinden Lensahn, Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen und Riepsdorf müssen angemeldet werden.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Anmeldungen in der Zeit von Mittwoch, dem 26.Oktober bis Mittwoch, dem 2. November (von 8 bis 12.30 Uhr) im Sekretariat der Schule vorzunehmen. Die Anmeldeunterlagen gibt es im Kindergarten und in der Schule.
Mitzubringen sind eine Kopie der Geburtsurkunde, soweit vorhanden, ärztliche Berichte und Therapieunterlagen zur Einsicht. Gemäß § 24 Abs. 2 SchulG, müssen alle Kinder, auch die, die an einer anderen öffentlichen Grundschule aufgenommen werden sollen, an der zuständigen Grundschule, in diesem Fall Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn, gemeldet werden.
Bei getrennt lebenden Elternpaaren mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist die schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils vorzulegen, dass er mit der Anmeldung einverstanden ist. Beim alleinigen Sorgerecht ist dieses durch eine amtliche Bescheinigung nachzuweisen.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden. Die Erziehungsberechtigten werden durch den Fachdienst Gesundheit, Jugendärztlicher Dienst, über den Termin der schulärztlichen Untersuchung unterrichtet, die beim Fachdienst Gesundheit, Außenstelle Oldenburg, Mühlenkamp 5, Oldenburg, stattfinden wird.
Zum Thema „Einschulung“ findet am Dienstag, dem 25.10.2022 eine Informationsveranstaltung in der Aula der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn statt. Beginn ist um 19 Uhr. Voraussetzung zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist eine vorherige Anmeldung unter Tel. 04363/904190 oder E-Mail grund- und gemeinschaftsschule.lensahn@schule.landsh.de.
Die Veranstaltung findet unter den dann aktuellen Corona-Regeln statt. Die Einschulung erfolgt am Mittwoch, dem 17. August 2023. (red)