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Anpassung der Parkgebühren im Stadtgebiet

Neustadt in Holstein. Die Stadt Neustadt teilt mit, dass im Zuge der zweiten Änderung der Parkgebührenverordnung die Höhe der Parkgebühren sowie der Geltungszeitraum auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen in Neustadt, Pelzerhaken und Rettin angepasst werden. Diese Regelung tritt zum 1. Februar 2023 in Kraft.

Auf allen Parkplätzen werden zukünftig ganzjährig montags bis sonntags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr Parkgebühren erhoben. Die Parkgebühren werden wie folgt angepasst: Gebühr je Stunde: 1,20 Euro, Tagesparkkarte: 6 Euro, Wochenparkkarte: 30 Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkscheinautomaten keine Wechselgeldfunktion besitzen. Die fällige Parkgebühr ist daher entweder mit passendem Bargeld oder mit EC-Karte zu begleichen. Eine weitere Möglichkeit wäre zudem die Nutzung der parkster-App.

Die Gebühren für die Jahresparkkarten werden wie folgt angepasst: Strandparkerkarte (P10 Rettin und P11-P16 Pelzerhaken): 60 Euro, Jahresparkkarte Innenstadt (P2-P9 Innenstadt Neustadt): 120 Euro, Jahresparkkarte Innenstadt und Strand (P2-P16): 150 Euro. (red)


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