

Ostholstein. „Die Ausbildung unserer Sportler durch qualifizierte Übungsleiter nimmt einen sehr hohen sportlichen aber auch gesellschaftlichen Stellenwert ein. Insbesondere im Jugendbereich ist eine qualifizierte Ausbildung elementar. Unsere Trainer vermitteln Werte, wie den viel beschworenen Teamgeist, Fair Play und Toleranz. Die Sportvereine übernehmen also gesellschaftliche Aufgaben für das Gemeinwohl insgesamt“, erklärt Wolfgang Ruge als Geschäftsführer des Kreissportverbandes Ostholstein.
Vorgenannte wichtige Aspekte haben den Kreissportverband dazu veranlasst, unterstützt durch angeschlossene Vereine, nach über 20 Jahren unveränderter Sportförderung für die Übungsleiter und in Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern in der Kreisverwaltung eine Erhöhung im zuständigen Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport zu beantragen.
„Wir sind sehr glücklich, dass nun auch der Kreistag in seiner Sitzung am 4. Dezember unserem Antrag auf Erhöhung der Übungsleiterentgelte folgte“, so Wolfgang Ruge weiter. Mit dem erzielten Ergebnis könne eine sehr deutliche Verbesserung der Aufwandsentschädigung für die Vereine erreicht werden:
Die Übungsleiterentgelte aus Kreismitteln werden ab dem Jahr 2019 von derzeit 1,53 Euro je Stunde auf 2,50 Euro erhöht. Diese Summe kann den Vereinen ausgezahlt werden, wenn die zuständige Gemeinde sich ebenfalls mit einem Anteil von 2,50 Euro beteiligt. Zahlt diese weniger, so sinkt auch der Anteil aus den Kreismitteln entsprechend. Um einen nicht gewollten Mehraufwand unserer angeschlossenen Vereine zu vermeiden, bleibt der Eigenanteil des Vereins nahezu unverändert. Er wird lediglich von 1,53 Euro auf 1,50 Euro geglättet. Bereits mit der Vorschusszahlung für das Jahr 2019 werden die Sportvereine von dieser spürbaren Verbesserung profitieren.
Insgesamt besteht somit jetzt also die Möglichkeit, den Übungsleitern eine Stundenvergütung von 6,50 Euro statt 4,60 Euro pro Stunde anzubieten. Selbstverständlich kann der einzelne Verein seinen Anteil individuell erhöhen.
Dazu ein Beispiel:
Ein qualifizierter Trainer leistet in seinem Verein die maximal geförderten 300 Übungsstunden ab. Diesem Trainer konnte der Verein bislang 1.380 Euro (300 Stunden mal 4,60 Euro) mit der Drittelregelung zahlen. Neu und ohne Mehraufwand für den Verein sind es 1.950 Euro (300 mal 6,50 Euro).
Insgesamt gesehen erhöht sich die ausschüttungsfähige Summe an die Vereine ab dem Jahr 2019 von derzeit 236.100 Euro auf 380.100 Euro. Davon entfallen auf den Kreis Ostholstein 307.600 Euro und auf die Sparkassenstiftung 72.500 Euro. „Wir sind den politischen Vertretern im zuständigen Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport und den Mitgliedern des Kreistages sehr dankbar für die Umsetzung unseres Antrages zur deutlichen Erhöhung der Übungsleiterpauschale“, meint Wolfgang Ruge abschließend. (red)