Seitenlogo
Admin xxx

Gesundheitswunder Cannabis - nur große Versprechungen oder auch etwas dahinter?

Über wenige verschreibungspflichtige Mittel wird mehr geredet und diskutiert, als über Cannabis. Ist es nun ein Medikament und Hilfsmittel für Betroffene oder wird es höher gelobt, als ihm zusteht? Für viele Personen ist es die Gesundheitshoffnung, andere hingegen behaupten, dass es ein weiterer Schritt dahin ist, eine Droge zu legalisieren. Aber was stimmt? Gibt es überhaupt eine klare Antwort, die zu einhundert Prozent zutrifft? Fakt ist, dass viele Menschen, die beim Stichwort »Cannabis« erbost aufschreien, sich nie genauer mit der medizinischen Verordnung und den Möglichkeiten beschäftigt haben. Dieser Artikel schaut sich das Thema an und erklärt, welche Vor- aber auch Nachteile es gibt.
 
Welche Wirkungen hat Cannabis?
Cannabis besitzt verschiedene Wirkungen, da es bereits diverse Pflanzenarten gibt. Unter Cannabis wird zumeist die THC-haltige Variante verstanden, die auch als Marihuana oder mittlerweile als medizinisches Cannabis verstanden wird. Diese Pflanzen verfügen über den Wirkstoff THC, der wiederum eine bewusstseinserweiternde und psychogene Eigenschaft hat. Es gibt jedoch auch Hanfarten, die von Grund auf keinen oder nur einen geringen THC-Anteil haben. Sie besitzen jedoch Substanzen, die entzündungshemmende, schmerzlindernde und heilende Wirkungen besitzen. Cannabidiol-Öl gehört beispielsweise in diese Kategorie. Die Unterschiede auf einem Blick:

  • Verschreibungspflichtig - dieses THC-haltigen Produkte müssen von einem Arzt verschrieben werden, da sie klassisch betrachtet unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dieser Cannabistyp wird in anderen Ländern schon länger frei verkauft oder ganz klar als medizinisches Produkt in Altenheimen, Hospizen und bei Schmerzpatienten eingesetzt.
  • Frei zugänglich - Cannabidiol ist frei erhältlich und besitzt nicht die psychoaktive Wirkung des anderen Cannabis. Die enthaltenen Stoffe wirken auf verschiedene Rezeptoren im Gehirn ein und sorgen beispielsweise dafür, dass Schmerzen nicht mehr so stark wahrgenommen werden. Außerdem wirken die Stoffe entzündungshemmend und können die Heilung unterstützen.

Verschreibungspflichtiges Cannabis beinhaltet die schmerzlindernde, entzündungshemmende und teils heilende Wirkung, paart sie jedoch mit einer psychoaktiven Eigenschaft, dem sprichwörtlichen Rausch.
 
Wo kann es angewendet werden?
Generell ist die Hanfpflanze eine der ältesten Heilpflanzen, die dem Menschen bekannt sind. In den vergangenen Jahrzehnten verlor sie diese Betrachtungsweise jedoch, da sie automatisch mit Marihuana und Drogen in Verbindung gebracht wurde. Aus diesem Grund begann die Forschung auch erst vor einer relativ kurzen Zeit, die verschiedenen Wirkungsweisen wissenschaftlich zu untersuchen. Sicher ist bislang, dass Cannabis bei diversen Erkrankungen helfen kann:
Verschreibungspflichtiges Cannabis:

  • Tourette - diese Erkrankung kann vielfach mit Cannabis gelindert werden. Die Betroffenen leiden unter sogenannten Ticks, also Ausbrüchen, die sich verschieden äußern. Cannabis wirkt auf das Gehirn ein und mildert die Ticks ab, was den Betroffenen ermöglicht, ein normaleres Leben zu führen.
  • Depressionen - bei massiven Depressionen, die mit den herkömmlichen Mitteln nicht gelindert und auch nicht durch Therapien verbessert werden konnten, kann Cannabis als Lebenshilfe dienen. Es wird davon ausgegangen, dass das THC in einer Art auf die Botenstoffe im Hirn einwirkt und die Ausschüttung von Serotonin und Dopamin erhöht.
  • Schmerzpatienten - akute und dauerhafte Schmerzleiden können durch Cannabis gelindert werden. Auch hier spielt die Wirkung auf die Rezeptoren eine tragende Rolle, vermutlich nimmt das Hirn die weitergeleiteten Schmerzreize nicht mehr so deutlich auf.

In vielen Ländern ist die Gabe von Cannabis in Hospizen oder auch in Alten- und Pflegeheimen gängig. Israelische Altenheime verabreichen einigen Patienten beispielsweise am Morgen Cannabis anstelle sonst üblicher Schmerzmittel. Vielfach kann die Schmerzmittelgabe deutlich verringert, wenn nicht gar eingestellt werden, wenn der Patient regelmäßig Cannabis zu sich nimmt. Für viele Betroffene ist dies ein Segen, da starke Schmerzmittel mit massiven Nebenwirkungen einhergehen und ein normales Leben für Betroffene kaum möglich ist. Im Hospiz hilft Cannabis hingegen austherapierten Krebspatienten, die ohne das Cannabis nur noch unter hohen Morphiumgaben leben könnten.
Freie Cannabisprodukte (ohne THC):

  • Demenz - die Forschung entdeckte, dass sich Cannabidiol positiv auf eine Demenzerkrankung auswirkt und deren Verlauf verlangsamt oder abschwächt. Gerade bei Patienten im jüngeren Alter ist dies erstrebenswert, um ihnen ein längeres »normales« Leben zu ermöglichen.
  • Parkinson - bei Parkinson kann sich das Cannabidiol positiv auf die Nebenerscheinungen dieser Krankheit auswirken. Gerade das Zittern der Hände oder die Probleme, die Gliedmaßen zu koordinieren, lassen sich mit einer regelmäßigen Gabe einschränken.
  • Epilepsie - bis heute ist nicht genau geklärt, wie es zu einer Epilepsie kommt. Für Betroffene ist jedoch jeder Tag eine Herausforderung, da stets ein neuer Anfall auftreten kann. Verläuft die Epilepsie schwerer, kann Cannabidiol ebenfalls helfen, die Anfälle abzumildern oder gar zu verhindern.
  • Schmerzen - bei Fibromyalgie, Arthrose und anderen, dauerhaften Schmerzleiden, wirkt die schmerzlindernde Wirkung des Cannabis besonders. Wichtig ist zu bedenken, dass Cannabis die Ursache nicht heilt, sondern nur die Symptome lindert. Wer sich aktuell in einer Schmerztherapie befindet, muss die Einnahme unbedingt abklären.
  • Chemotherapie - Cannabidiol kann die Nebenwirkungen einer Chemotherapie abschwächen. Aber: Cannabis ersetzt in keinem Fall eine herkömmliche Therapie und die Einnahme muss immer mit den Ärzten geklärt werden.
  • Depressionen - auch die nicht THC-haltigen Produkte haben einen positiven Einfluss auf Depressionen. Hier muss allerdings vor der Einnahme genau geprüft werden, woher die Depressionen stammen und ob sie eine Erscheinung einer anderen psychosomatischen Erkrankung sind. Personen mit der Borderline-Persönlichkeitsstörung oder Bipolar-Erkrankte dürfen keinesfalls Cannabisprodukte nehmen, da sie einen Ausbruch oder eine Manie auslösen können.

 
Was ist zu beachten?
Cannabis darf niemals als das Allheilmittel angesehen werden. Gerade die verschreibungspflichtigen Varianten sollten nur dann ausgegeben werden, wenn keine andere Therapie wirkt. Wer online Cannabidiol bestellt, sollte die Einnahme beim Bestehen ernsthafter Krankheiten ebenfalls mit dem behandelnden Arzt abklären. Dies ist allein deshalb wichtig, weil im Erfolgsfall die eigentlichen Medikamente neu dosiert werden müssen und Patienten dies nicht alleine tun sollten.
 
Fazit - ein Mittel mit vielen Facetten
Cannabis ist eine Heilpflanze, obgleich die Menschheit das fast vergessen hatte. Dennoch darf heute Cannabis nicht ohne Hintergedanken in hochgelobt werden, da die THC-haltigen Produkte durchaus eine bewusstseinsverändernde Wirkung entfalten und das Hirn verändern können. Gegen die Cannabidiol-Produkte hingegen sind kaum Einwände zu erheben, wenn Patienten nicht hingehen und mit ihnen ohne Abklärung ihre Therapie ersetzen.
 
Bildquellen:
Abbildung 1: @ PublicDomainPictures (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 2: @ solguerra (CC0-Lizenz) / pixabay.com
 
 


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen