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Petra Remshardt

Hunde auch auf Feldwegen wirksam beaufsichtigen

Neustadt. Im Bereich der Stadt Neustadt befinden sich außerhalb der Wohngebiete zahlreiche Feldwege, die von Spaziergängern, Radfahrern und Joggern gern genutzt werden. Aber auch viele Hundehalter nehmen die vielen Wegeverbindungen zwischen dem Stadtgebiet, Pelzerhaken und Rettin in Anspruch, um ihren Vierbeinern vollen Auslauf und viel Bewegung möglichst ohne Leine zu ermöglichen. Dabei werden die angrenzenden Knicks, Felder und Waldstücke oft in den freien Auslauf einbezogen. Hier kommt es dann aber auch immer wieder zu Konfliktsituationen, weil bestimmte Regeln nicht beachtet werden. Aus diesem Grunde weist die Stadt auf die besondere Verantwortung der Hundehalter beim Aufenthalt in Wald und Flur hin.

Der natürliche Bewegungsdrang des Hundes darf nicht dazu führen, dass sie streunen oder wildern. Zwar gilt auf den Feldwegen kein Leinenzwang. Wichtig ist jedoch, dass der Hund jederzeit wirksam beaufsichtigt wird. Dazu gehört es, dass der Hund in Sichtweite bleibt und auf sein Verhalten umgehend Einfluss genommen werden kann, wenn sich zum Beispiel Wildtiere auf den angrenzenden Acker- und Wiesenflächen aufhalten. Der Hund ist aus Sicht der meisten Wildtiere und bodenbrütenden Vögel eine große Gefahr und bedeutet daher für die Tiere Stress. Auch wenn Sie keine Tiere sehen, bedeutet das nicht, dass hier keine Tiere sind. Trotz der guten Tarnung sind zum Beispiel trächtige Rehe, Kitze, kleine Feldhasen und Feldlerchen frei laufenden Hunden schutzlos ausgesetzt und bieten eine leichte Beute. Daher bitten wir Sie insbesondere in der Brut- und Setzzeit der Wildtiere (1. März bis 15. Juni) um besondere Rücksichtnahme - verantwortungsvolle Hundehalter leinen ihre Hunde an.
Im Übrigen sind diese Acker- und Wiesenflächen verschiedenen Jagdbezirken zugeordnet und das Landesjagdgesetz kommt hier zur Anwendung. Das bedeutet, dass ein Hund, der sichtbar Wildtiere verfolgt und der sich außerhalb der Einwirkung des Hundehalters befindet, als „wildernder Hund“ anzusehen ist mit der Konsequenz, dass der Jagdausübungsberechtigte nötigenfalls von seiner Schusswaffe Gebrauch machen kann.
Ferner sind Hunde, die Wildtiere hetzen oder reißen als so genannte „gefährliche Hunde“ einzustufen, für deren Haltung eine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Die Folgen wären dann zum Beispiel eine Maulkorbpflicht und eine deutlich höhere Hundesteuer.
In Wäldern dürfen sich Hunde nur auf ausgewiesenen Waldwegen aufhalten und müssen zudem an der Leine geführt werden. Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes sind im Bereich der Stadt Neustadt folgende Flächen:
Schulwald am Binnenwasser, Kaisergehölz, Dittmerwald und Schaarwald in Pelzerhaken, die „Burg“ im Naturschutzgebiet „Neustädter Binnenwasser“, die Aufforstungsflächen bei den „Ponauschen Bergen“ sowie das „Wäldchen“ in den Rettiner Wiesen.
Zeigen Sie sich verantwortungsvoll und rücksichtsvoll gegenüber der freien Natur und der in ihr lebenden Wildtiere, indem Sie die genannten Regeln beachten. (red)


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