Kristina Kolbe

Mann prellt Benzinrechnung und wird wegen Einbruch, Diebstahls und Mietbetrug verhaftet

Das hat sich nicht gelohnt - der Haftrichter erließ einen Untersuchungshaftbefehl.

Das hat sich nicht gelohnt - der Haftrichter erließ einen Untersuchungshaftbefehl.

Scharbeutz/Oldenburg. Die Liste der Vergehen ist lang. Wie sich herausstellte, hatte der 34-jährige Täter nicht nur die Tankrechnung geprellt, sondern auch das Auto, das er auftankte ebenfalls gestohlen. Hinzu kommen Vergehen wie Einmietbetrug, Einbruch, Diebstahl.
 
Aber von Anfang an: Bereits am 4. Februar wurde der Polizei ein Tankbetrug gemeldet. Die Beamten waren sich sehr sicher, dass sie das benutzte Auto bald wiedersehen würden. Und so kam es am gestrigen Mittwoch gegen 10 Uhr. Die aufmerksamen Augen einer Funkstreife entdeckten die goldfarbene „B-Klasse“ auf der A1, die Beamten stoppten das Fahrzeug.
 
Auch den allein im Fahrzeug befindlichen Fahrer erkannten die Beamten anhand der Bilder der Videoaufzeichnung zweifelsfrei wieder. Der Mann wurde festgenommen und schließlich der Kriminalpolizeistelle Neustadt zugeführt.
 
Bei der Überprüfung des Festgenommenen stellte sich heraus, dass dem 34-jährigen eine ganze Reihe von Straftaten vorgeworfen werden muss: Der Daimler Benz wurde am 7. Dezember in Nordfriesland entwendet und zunächst mit anderen, ebenfalls entwendeten Kennzeichen bewegt.
 
Für die danach folgende Zeit ergaben die Ermittlungen, dass dem Tatverdächtigen unter anderem ein Einmietbetrug für den Zeitraum von vier Tagen in Ostholstein, ein Einbruch in eine Gaststätte in Ostholstein, der Diebstahl weiterer Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen und deren Verwendung an dem gestohlenen Daimler Benz sowie die Entwendung noch wieder anderer Kfz-Kennzeichen zur Last gelegt werden müssen. Mit den zuletzt gestohlenen Kennzeichen beging der 34-jährige schließlich den Tankbetrug auf einer Raststätte an der A1.
 
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde der Tatverdächtige am gestrigen Mittwoch in Oldenburg dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ antragsgemäß Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr, da der Beschuldigte über keinen festen Wohnsitz verfügt. Der 34-jährige wurde der JVA Lübeck zugeführt. (red)


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