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Gesche Muchow

Maskenausgabe an Risikogruppe beginnt heute

Die Ausgabe der kostenlosen Schutzmasken durch die Apotheken beginnt am 15. Dezember und endet am 6. Januar 2021.

Die Ausgabe der kostenlosen Schutzmasken durch die Apotheken beginnt am 15. Dezember und endet am 6. Januar 2021.

Bild: Gesche Muchow

Neustadt. Die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ wurde nun auf den Weg gebracht (der reporter berichtete). Ab sofort (15. Dezember) können sich die über 60-Jährigen sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in ihrer Apotheke abholen (erste Tranche). Dafür haben sie Zeit bis zum 6. Januar 2021.
 
Die anspruchsberechtigten Personen haben aber weiterhin im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 einen Anspruch auf einmalig sechs Schutzmasken und im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021 einen weiteren Anspruch auf einmalig sechs Schutzmasken. „Der Anspruch auf die Schutzmasken entsteht dem Grunde nach mit dem Beginn des jeweils genannten Zeitraums und darf bis zum Ende des jeweils genannten Zeitraums erfüllt werden“, heißt es.
 
Hintergrund ist, dass die Zeit für die Kassen und privaten Versicherer beziehungsweise die Bundesdruckerei, die die fälschungssicheren Bescheinigungen bereitstellen soll, zuvor offenbar zu knapp bemessen war.
 
Anspruchsberechtigt sind:
Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben – unabhängig davon, ob sie in der GKV versichert sind oder nicht – und wenn
1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
• chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
• chronische Herzinsuffizienz,
• chronische Niereninsuffizienz Stadium = 4,
• Demenz oder Schlaganfall,
• Diabetes mellitus Typ 2,
• aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
•stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
• Trisomie 21
• Risikoschwangerschaft
 
Weitere Informatinen erteilen die Apotheken vor Ort. (gm/red)


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