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Alexander Baltz

Selbsttest oder Schnelltest?

Positive Selbst- oder Schnelltests sollten immer per PCR-Test überprüft werden.

Positive Selbst- oder Schnelltests sollten immer per PCR-Test überprüft werden.

Welche Testmöglichkeiten gibt es eigentlich?




 
Ostholstein. Testen, testen und nochmals testen - diese Aussage hört man überall, wenn es darum geht, eine Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen.
 
PCR-Tests sind der medizinische Standard unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
 
Antigen-Schnelltests haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt und werden nur durch geschultes Personal durchgeführt – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Seit dem 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
 
Selbsttests kann jeder selber zuhause durchführen - sie sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
 
 
Welche Tests sind wofür geeignet?
 
PCR-Tests werden weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren. Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Durchgeführt werden die Tests in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder von beauftragten Dritten (z.B. Apotheken, Ärzte). Die Kosten übernimmt der Bund. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Sie können auch im Rahmen der Testkonzepte der Länder in Schulen und Kitas eingesetzt werden.
 
 
Gibt es einen Anspruch auf einen PCR-Test bei einem positiven Selbsttest?
Ja. In den Testzentren soll dafür unmittelbar die Möglichkeit bestehen, nach einem positiven Schnelltest die Probe für einen PCR-Test abnehmen zu lassen. Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zuhause bleiben.
 
 
Wer muss die Tests beschaffen?
Schnell- und Selbsttests zum Einsatz in Testzentren, Schulen, Pflegeheimen etc. beschaffen die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Der Bund hat bei verschiedenen Herstellern Kontingente gesichert, damit genügend Tests für den deutschen Markt zur Verfügung stehen. Bestimmte Einrichtungen können Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken sowie Unternehmen der kritischen Infrastrukturen.
 
Testzentren im Umkreis (Auswahl): Neustadt: Markt-Apotheke, Seestern Apotheke, Testzentrum Gogenkrog, Testzentrum im Glücks-Café. Grömitz: Anbau Gildehalle, Grube: Haus des Gastes. (red/ab)


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