

Amt Lensahn. Aufgrund der aktuellen Witterung macht die
Gemeinde- und Amtsverwaltung Lensahn darauf aufmerksam, dass die Anlieger, genau
wie im Sommer, grundsätzlich verpflichtet sind, die Gehwege auf der Länge ihrer
Grundstücke zu reinigen. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Dieser
umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen in einer Breite von 1,50 Metern sowie
das Bestreuen der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln.
Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder
geboten ist. Hierzu gehören auch begehbare Seitenstreifen, gemeinsame Rad- und
Fußwege sowie gemischte Verkehrsflächen. Fußgängerüberwege und besonders
gefährliche Stellen an den Fahrbahnen werden von der Gemeinde bestreut.
Alle Anlieger werden gebeten, im Bedarfsfall unverzüglich zu räumen und zu
streuen. Der Einsatz von Salz ist nur bei Eisregen und an besonders gefährlichen
Stellen zulässig. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
Verstöße gegen die Reinigungspflicht nicht nur ordnungswidrig sind, sondern die
reinigungspflichtigen Anlieger bei Unfällen auch das Risiko möglicher
Schadensersatzforderungen tragen. (red)