Parkscheibe statt Parkgebühr im Dezember
Neustadt. Vorweihnachtliche Freude dürfte die Entscheidung
bei den Autofahrern auslösen, die Gebührenpflicht auf den Neustädter Parkplätzen
ab dem ersten Adventwochenende bis Ende Dezember auszusetzen. Die einzige
Ausnahme wird es auf dem Parkplatz am Hafen geben, dort besteht weiterhin
Gebührenpflicht.
Allerdings wird ganz eindringlich darauf hingewiesen, dass die jeweils auf
dem Parkplatz geltende Höchstparkdauer trotzdem nicht überschritten werden darf.
Dafür ist es zwingend erforderlich und auch vorgeschrieben, eine Parkscheibe
auszulegen. Entsprechende Hinweise sind an den Automaten angebracht und
unbedingt zu beachten.
Im Übrigen ist beim Einstellen der Parkscheibe der Zeiger auf den Strich der
halben Stunde einzustellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Erfolgt die
Ankunft beispielsweise um 13.10 Uhr, ist der Zeiger auf 13.30 Uhr zu stellen.
Selbstverständlich muss die Parkscheibe so hinterlegt sein, dass sie von außen
gut sichtbar ist.
Sind die vorstehenden Regelungen beachtet, steht zumindest parktechnisch
einem ungezwungenen und entspannten Weihnachtsbummel in Neustadt nichts im Wege.
(red)
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