Petra Remshardt

Parkscheibe statt Parkgebühr im Dezember

Neustadt. Vorweihnachtliche Freude dürfte die Entscheidung bei den Autofahrern auslösen, die Gebührenpflicht auf den Neustädter Parkplätzen ab dem ersten Adventwochenende bis Ende Dezember auszusetzen. Die einzige Ausnahme wird es auf dem Parkplatz am Hafen geben, dort besteht weiterhin Gebührenpflicht.
Allerdings wird ganz eindringlich darauf hingewiesen, dass die jeweils auf dem Parkplatz geltende Höchstparkdauer trotzdem nicht überschritten werden darf. Dafür ist es zwingend erforderlich und auch vorgeschrieben, eine Parkscheibe auszulegen. Entsprechende Hinweise sind an den Automaten angebracht und unbedingt zu beachten.
Im Übrigen ist beim Einstellen der Parkscheibe der Zeiger auf den Strich der halben Stunde einzustellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Erfolgt die Ankunft beispielsweise um 13.10 Uhr, ist der Zeiger auf 13.30 Uhr zu stellen. Selbstverständlich muss die Parkscheibe so hinterlegt sein, dass sie von außen gut sichtbar ist.
Sind die vorstehenden Regelungen beachtet, steht zumindest parktechnisch einem ungezwungenen und entspannten Weihnachtsbummel in Neustadt nichts im Wege. (red)


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