

Lensahn. In letzter Zeit fallen im Gemeindegebiet wieder
häufiger nicht gereinigte Straßen, Geh- und Radwege auf. Die Gemeinde Lensahn
möchte alle Bürger auf die Straßenreinigungspflichten aufmerksam machen, die
auch in der nächsten Zeit verstärkt kontrolliert und bei Nichteinhalten geahndet
werden. Zusammen mit Sand und sonstigen Fremdkörpern verstopfen unter anderem
Blätter und Unkraut schnell einmal einen Regenwasserablauf.
Durch die vermehrt auftretenden Starkregenfälle aber auch bei normalen
Regenereignissen ist es nötig, die Rinnen an den Straßen sauber zu halten und
von Unkraut zu befreien, damit nicht abfließendes Wasser nicht zu weiteren
Gefährdungen auf der Straße (Aquaplaning), bis hin zu Schäden an der Straße
selbst und den anliegenden Grundstücken führen kann. Unfälle und kostenintensive
Reinigungsarbeiten an den Entwässerungsanlagen können nach Verstopfung einer
Rohrleitung die Folge sein.
Die „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lensahn“ kann auf der
Internetseite: www.lensahn.de -> Amt Lensahn ->Gemeinde Lensahn->
Ortsrecht ->Bauverwaltung, nachgelesen werden. Für Rückfragen steht die
Gemeindeverwaltung unter amt-lensahn@amt-lensahn.de oder der Tel. 04363/508-31
gerne zur Verfügung. (red)