Petra Remshardt

Straßenreinigungspflicht

Lensahn. In letzter Zeit fallen im Gemeindegebiet wieder häufiger nicht gereinigte Straßen, Geh- und Radwege auf. Die Gemeinde Lensahn möchte alle Bürger auf die Straßenreinigungspflichten aufmerksam machen, die auch in der nächsten Zeit verstärkt kontrolliert und bei Nichteinhalten geahndet werden. Zusammen mit Sand und sonstigen Fremdkörpern verstopfen unter anderem Blätter und Unkraut schnell einmal einen Regenwasserablauf.
Durch die vermehrt auftretenden Starkregenfälle aber auch bei normalen Regenereignissen ist es nötig, die Rinnen an den Straßen sauber zu halten und von Unkraut zu befreien, damit nicht abfließendes Wasser nicht zu weiteren Gefährdungen auf der Straße (Aquaplaning), bis hin zu Schäden an der Straße selbst und den anliegenden Grundstücken führen kann. Unfälle und kostenintensive Reinigungsarbeiten an den Entwässerungsanlagen können nach Verstopfung einer Rohrleitung die Folge sein.
Die „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lensahn“ kann auf der Internetseite: www.lensahn.de -> Amt Lensahn ->Gemeinde Lensahn-> Ortsrecht ->Bauverwaltung, nachgelesen werden. Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung unter amt-lensahn@amt-lensahn.de oder der Tel. 04363/508-31 gerne zur Verfügung. (red)


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