Seitenlogo
Simon Krüger

Gutachten nach einem Unfall: Klärung der Schuldfrage

Für Verkehrsteilnehmer gehört ein Unfall wohl zu den ärgerlichsten Szenarien im Straßenverkehr. Nur selten läuft die Abwicklung sowie die Klärung der Schuldfrage friedlich ab. Streitigkeiten zwischen beteiligten Unfallparteien geben häufig Anlass zur Konsultierung eines Fachmanns. Ein erstelltes Gutachten erlaubt eine umfassende Dokumentation des Unfalls und trägt zur Klärung der Schuldfrage bei.

Bild: Pixabay.com @ blende12

Definition: Was ist ein Unfallgutachten?
Wie der Name bereits verlautet, dient ein Unfallgutachten als Mittel zur Dokumentation eines Unfalls sowie sämtlicher durch ihn entstandenen Schäden. Das schriftliche Dokument enthält neben Informationen in Schriftform beiliegendes Beweismaterial in Form von Fotographien der beteiligten Unfallfahrzeuge sowie der Lokalität. Anhand der gesammelten Beweise sowie der inspizierten Defekte ist ein KFZ-Gutachter in der Lage, den Hergang des Unfalls zu rekonstruieren. Neben einer Auflistung entstandener Schäden und deren Höhe beinhaltet ein Unfallgutachten dementsprechend ebenfalls Informationen zum Unfallhergang, was letztlich der Klärung der Schuldfrage behilflich ist.

Wer erstellt ein KFZ-Gutachten?
Nützlich ist ein solches Gutachten dann, wenn sich Betroffene im Kontext eines Zivilprozesses gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen wollen. Leider ist dieses Unterfangen durch einen vorgebrachten Vortrag nicht erledigt. Sinnvoll ist hier die Beauftragung eines Gutachters, dem als unbefangener Dritter eine objektive Berichterstattung möglich ist. Ihm ist die umfängliche und zuverlässige Evaluation sämtlicher Faktoren zur Bewertung der Sachlage möglich.

Nicht nur zur reinen Schadensbewertung, sondern auch als Berater steht ein KFZ-Gutachter den Betroffenen tatkräftig zur Seite. Aufgrund seiner Expertise ist er qualifiziert, einen angemessenen Schadensersatz zu fordern und unberechtigte Schadensersatzangebote der gegnerischen Versicherung zu erkennen. Zusammengefasst macht die Konsultierung eines Gutachters in folgenden Szenarien Sinn:

  • Mithilfe eines Gutachtens lässt sich die eigene Unschuld im Falle eines Unfalls beweisen.
  • Selbst im eigenständig verursachten Unfall kann ein Gutachten Auskunft darüber geben, ob die Kaskoversicherung greift.
  • Im Falle eines Totalschadens lassen sich Kosten eines gleichwertigen Wagens geltend machen.
  • Handelt es sich um geringfügige Schäden, reicht hingegen meist die Beweisführung mittels einfacher Fotos.

Als KFZ-Gutachter kommen Sachverständige in Frage, die aufgrund ihres ausgeübten Berufs in der Lage sind, ein profundes und aussagekräftiges Gutachten zu erstellen. Es handelt sich hierbei um vom DSGV zertifizierte Fachkräfte. Neben einer entsprechenden Expertise ist die Fähigkeit einer präzisen und einfachen Formulierung für ein vereinfachtes Verständnis für Laien von Vorteil. Als KFZ-Gutachter kommen so beispielsweise etwa KFZ-Techniker, KFZ-Mechaniker, KFZ-Meister oder Ingenieure für Maschinenbau in Betracht.

Grundsätzlich ist vor der Prüfung durch die DGSV eine Berufserfahrung von zehn Jahren in der Branche erforderlich. Beauftragen lässt sich ein KFZ-Gutachter etwa schnell und unkompliziert.

Welche Kosten entstehen durch ein Gutachten?
Wie hoch die Kosten für ein Gutachten letztlich ausfallen, lässt sich leider nicht pauschal sagen. Grundsätzlich ist ein Gutachten mit einem hohen Zeit- und Arbeitsinvestment verbunden. Die letztendlichen Kosten richten sich nach dem Umfang, der benötigten Arbeitsdauer und weiterer Faktoren. Normalerweise richtet sich das Honorar eines Gutachters ebenfalls nach der prozentualen Schadensmenge. Je höher die Schadenshöhe dabei ausfällt, desto niedriger grundsätzlich der Prozentsatz.

Wie läuft die Erstellung eines Unfallgutachtens ab?
Nach Beauftragung eines Gutachters macht sich dieser auf den Weg zur Unfallstelle. Dort eingetroffen beginnen unmittelbar die Arbeiten zur Beweisaufnahme. Je nach Zustand der Unfallfahrzeuge ist eine Inspektion noch vor Ort erforderlich. Neben einer optischen Begutachtung erfolgt die Auflistung sämtlicher vom Unfall herrührender Defekte in einer Liste. Der Gutachter fertigt zum Beweis Fotos der Schäden an und legt sie der angelegten Mängelliste bei.

Er kümmert sich zur Erfassung des Unfallhergangs ebenso um die Befragung unbeteiligter Zeugen. Sind sämtliche Informationen zum Unfall erfasst, erfolgt nun die Ermittlung des Schadens sowie der Preise für benötigte Reparaturen und Ersatzteile. Das Gutachten ist dann vollständig, wenn sämtliche Schäden, der Unfallhergang sowie entstandene Kosten und benötigte Reparaturen dokumentiert sind. Ebenfalls enthalten sind etwa technische Daten des beschädigten Fahrzeugs, die enthaltene Sonderausstattung sowie eine Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes oder einer unfallbedingten Wertminderung.

Da der Arbeitsumfang abhängig vom Ausmaß des Unfalls sowie der Anzahl an Beteiligten variiert, lässt sich keine pauschale Antwort über die Dauer geben. Im Schnitt kann allerdings zwei Tage nach Beauftragung eines Gutachters mit einem Gutachten gerechnet werden.

Ist die Beanstandung eines Gutachtens möglich?
Grundsätzlich ist ein solches Gutachten nicht in Stein gemeißelt. Bei den Gutachtern handelt es sich zwar um geschulte Arbeitskräfte, allerdings besitzt die Gegenseite die Möglichkeit, das angefertigte Gutachten zu beanstanden. Dies ist dann der Fall, wenn Zweifel an der Qualifikation des Gutachters bestehen. Ebenso ist ein Gutachten dann wirkungslos, wenn Leitsätze zur Objektivität nicht erfüllt werden oder wenn ein Gegengutachten durch den Fahrzeugbesitzer nicht zugelassen wird. Damit dieser Fall nicht eintritt, ist schon bei Beauftragung unbedingt auf die Seriosität des Auftraggebers zu achten.


UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen