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38-2023

11

Nach „ABC-Schützen-Benefizveranstaltung“:

Über 9.000 Euro für die Scharbeutzer Grundschulen

Scharbeutz.

Die Idee von „Grande

Beach Café“-Geschäftsführer Tung

Truong, zum Schulstart eine Ein-

schulungsfeier für die ABC-Schützen

der Gemeinde Scharbeutz zu orga-

nisieren, ist bereits bei der Premie-

re im Jahre 2016 ein riesiger Erfolg

gewesen. Auch dieses Jahr meldeten

sich über 400 Teilnehmer (Schüler

und deren Angehörigen) für den

bunten Familiennachmittag im Café

„Grande Beach“ an und ließen sich

mit kulinarischen Genüssen ver-

wöhnen. Am Tage der Einschulung

wurde das Café, die Terrasse und die

Beach Lounge für drei Stunden zur

„Geschlossenen Gesellschaft“.

Am Mittwoch, dem 30. August, ha-

ben rund 400 Gäste das Angebot an-

genommen. Neben dem Essen und

den Getränken wurde in diesem Jahr

wieder eine große Tombola organi-

siert, bei der es tolle Preise von Ge-

schäftspartnern und Betrieben der

Region zu gewinnen gab. Zudem

gab es einige Attraktionen mit zwei

Hüpfburgen und Kinderschminken.

Außerdem war die Feuerwehr mit

ihrem Teleskop-Mast vor Ort sowie

das Sea Life Timmendorfer Strand

mit verschiedenen Experimenten.

Für das gesamte Programm inklu-

sive kalt-warmes Büffet zahlten die

Gäste eine freiwillige Spende. Auch

der Erlös der Tombola floss in die

Gesamtspendensumme ein, die jetzt

vom Café gespendet wurde.

So konnten Stephan Wiese, Schul-

leiter

der

Ostsee-Grundschu-

le Scharbeutz, und sein Kollege

Wolfram Henkies von der Grund-

und Gemeinsschaftsschule mit

Oberstufe in Pönitz vor Kurzem die

Gesamtspendensumme in Höhe von

9.065,76 Euro entgegennehmen.

5.919 Euro sind durch die Spenden

von den Eltern zusammengekom-

men und 366,76 Euro wurden in

die „Alkoholbox“ für alkoholische

Getränke eingeworfen. Die Tombola

brachte einen Erlös von 2.780 Euro.

Der gesamte Bereich zwischen Be-

ach-Lounge,

Seebrückenvorplatz

und dem Café war an dem Tag wie-

der in den Händen der ABC-Schüt-

zen. Und die Schulleiter der beiden

Grundschulen in Scharbeutz und

Pönitz erhielten ausschließlich posi-

tive Rückmeldungen der Eltern.

Die großzügige Spende von

9.065,76 Euro wird zur Hälfte ge-

teilt. Bei der Ostsee-Grundschule

Scharbeutz wird das Geld unter an-

deren für Spielgeräte verwendet.

Die Grund- und Gemeinschaftsschu-

le Pönitz verwendet das Geld wieder

für das beliebte Zirkus-Projekt. Der

Pönitzer Schulleiter Wolfram Hen-

kies sagte: „Ohne solche Spenden

wäre so ein Zirkus-Projekt für unsere

Grundschüler nicht durchführbar.“

Und Stephan Wiese ergänzt: „Wir

beide sind sehr dankbar für die Initi-

ative des Cafés und für die Spenden-

bereitschaft der Eltern.“

Ralf Casagrande (Mitte) und Tung Truong

(2.v.li

.) vom „Grande Beach

Café“ übergeben die Spende in Höhe von 9.065,76 Euro – im Beisein

von Bürgermeisterin Bettina Schäfer – an die Schulleiter Wolfram Henkies

(rechts) und Stephan Wiese.

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Kinderzuschlag prüfen lohnt sich

Lübeck/Ostholstein.

Die zweite Stu-

fe der Bürgergeldreform schafft unter

anderem für Familien weitere Entlas-

tung – so kann sich ein Anspruch auf

Kinderzuschlag erhöhen oder sogar

erstmals entstehen. Der Kinderzu-

schlag, der zusätzlich zum Kinder-

geld gezahlt wird, soll Familien mit

geringem und mittlerem Einkommen

unterstützen.

Familien, die bisher keinen, oder

nur einen geminderten Anspruch

auf Kinderzuschlag hatten, können

jetzt durch höhere Freibeträge profi-

tieren. Das bedeutet, dass Familien,

die in der Vergangenheit womöglich

wegen eines zu hohen Einkommens

eine Ablehnung erhalten haben, an-

spruchsberechtigt sein können, oder

der Auszahlungsbetrag des Kinder-

zuschlags bei einem Folgeantrag hö-

her ausfallen kann.

Folgende Änderungen können sich

positiv auf die Berechnung des Kin-

derzuschlags auswirken:

- Einnahmen aus Ferienjobs werden

nicht mehr als Einkommen berück-

sichtigt.

- Schüler, Studierende und Auszubil-

dende unter 25 Jahren dürfen au-

ßerhalb der Ferienzeit bis zu 520

Euro monatlich anrechnungsfrei

dazuverdienen.

- Für

Freiwilligendienstleistende

unter 25 Jahren gilt der erhöhte

Freibetrag von 520 Euro ebenfalls

für Einkommen aus einem Frei-

willigendienst nach dem Bundes-

freiwilligendienstgesetz oder dem

Jugendfreiwilligendienstgesetz.

- Bei einer Beschäftigung mit einem

Einkommen zwischen 520 und

1.000 Euro ist ein Freibetrag in

Höhe von 30 Prozent (statt bisher

20 Prozent) anzusetzen.

- Mutterschaftsgeld nach dem Mut-

terschutzgesetz wird bis zu einem

Betrag von 3.000 Euro kalender-

jährlich nicht mehr als Einkommen

berücksichtigt.

- Die sogenannte Übungsleiterpau-

schale, also Aufwandsentschädi-

gungen oder Einnahmen aus ne-

benberuflicher Tätigkeit nach dem

Einkommenssteuergesetz, werden

bis zu einem Betrag von 3.000

Euro kalenderjährlich nicht mehr

als Einkommen berücksichtigt.

Für Familien, die noch keinen Kin-

derzuschlag (KiZ) beziehen, oder

bereits einmal wegen zu hohem Ein-

kommen eine Ablehnung erhalten

haben, kann es sich daher lohnen,

einen Antrag zu stellen. Mit einem

digitalen Personalausweis (eID) geht

das vollständig papierlos.

Bei Fragen zu diesem Thema ist die

Familienkasse der Bundesagentur

für Arbeit die richtige Ansprechpart-

nerin und rund um die Uhr online

erreichbar. Außerdem berät und

unterstützt sie Familien fachkundig,

modern und anschaulich beim Aus-

füllen des Antrages mittels Videobe-

ratung, Vor-Ort-Beratung oder mit

Hilfe des Online-Selbstinformations-

tools „KiZ-Lotse“.

Für Eltern aus der Hansestadt Lübeck

und dem Kreis Osthol-

stein ist die Familien-

kasse in Bad Oldesloe

zuständig. Fragen kön-

nen von Montag bis

Freitag von 8 bis 18

Uhr gebührenfrei un-

ter der Telefonnummer

0800/4555530 geklärt

werden.

Alle aktuellen Informa-

tionen rund um Kin-

derzuschlag, wie auch

den KiZ-Lotsen lassen

sich online finden un-

ter www.familienkas-

se.de

und auf www.

kinderzuschlag.de

.

Familien profitieren von der zweiten Stufe

der Bürgergeldreform.

Foto: PantherMedia_monkeybusiness