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Willkommen im Strandhotel LUV – wo Arbeit
mehr als nur ein Job ist
Wir sind ein kleines, stilvolles Boutique-Hotel direkt an der Strand-Promenade in Niendorf /
Timmendorfer Strand – eigentümergeführt, persönlich und mit viel Herzblut bei der Sache.
Du bist jemand mit dem Herz am rechten Fleck, liebst es, Gästen einen besonderen
Aufenthalt zu bereiten und möchtest in einem Umfeld arbeiten, in dem man sich gegenseitig
unterstützt?
Dann passt du vielleicht perfekt zu uns!
Rezeptionsmitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit
Sofort | mind. 30 Std. | unbefristet | Timmendorfer Strand / Niendorf
Deine Aufgaben bei uns
•
Herzlicher Empfang, Check-in und Check-out der Gäste
•
Persönliche, telefonische und schriftliche Betreuung unserer Gäste – vom ersten
Kontakt bis zur Abreise
•
Bearbeitung von Reservierungsanfragen, Buchungen und Gästekorrespondenz
•
Erstellung von Rechnungen und Bearbeitung von Zahlungen
•
Pflege der Gästekarteien und der Hotelmanagement-Software Apaleo
•
Ansprechpartner für Auskünfte rund um das Hotel, Freizeitangebote und die Region
Das bieten wir dir
•
Einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit fairer Vergütung
•
Ein motiviertes und kollegiales Team
•
Arbeitszeiten bis maximal 18:00 Uhr, damit auch das Privatleben nie zu kurz kommt
•
Firmenfeiern und Teamevents
•
Flache Hierarchien, direkte Kommunikation und regelmäßiges Feedback
•
Die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Weitere Infos findest du unter:
www.strandhotel-luv.de/karriereBewerbungsunterlagen als PDF an:
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CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH
Stig Husted-Andersen Straße 11 · 23738 Lensahn
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haben, senden Sie uns Ihre Bewerbung bitte per E-Mail zu.
E-Mail:
personal@codan.deReparaturmechaniker für Wartung
und Instandhaltung (m/w/d)
Urlaub bei Arbeitslosigkeit:
Erst genehmigen lassen, dann verreisen
Lübeck/Ostholstein.
Die Ferienzeit
steht bevor und für einige Arbeitslo-
se stellt sich die Frage, ob und wie
lange sie Urlaub machen und verrei-
sen dürfen. Urlaub ist grundsätzlich
für Arbeitslose möglich, es ist aller-
dings auf jeden Fall eine vorherige
Genehmigung der Arbeitsagentur
notwendig. Wer ohne Zustimmung
wegfährt, hat für diesen Zeitraum
keinen Anspruch auf Arbeitslosen-
geld.
„Ebenso wie in einem Betrieb üblich,
kann man auch hier nicht einfach
wegfahren, sondern muss dieses
vorher beantragen und genehmigen
lassen. Anders als Berufstätige haben
Arbeitslose aber keinen gesetzlichen
Urlaubsanspruch. Nur wenn in die-
ser Zeit keine Fortbildungen geplant
sind und keine Vorstellungsgesprä-
che für eine Arbeitsstelle anstehen,
gibt es grünes Licht für die Abwesen-
heit. Ein Anruf unter der gebühren-
freien Nummer 0800/4555500 soll-
te spätestens ein bis zwei Wochen
vorher erfolgen, um auch finanzielle
Nachteile zu vermeiden. Es kann
auch die Kunden-App BA-mobil
oder der eService im Internet unter
www.arbeitsagentur.de/eservicesdafür genutzt werden“, erklärt Mar-
kus Dusch, Chef der Arbeitsagentur
Lübeck.
Die Regelungen im Einzelnen: Bei
einer genehmigten Abwesenheit bis
zu drei Wochen werden die Geld-
leistungen weitergezahlt. Dauert
der Urlaub über drei, aber nicht
über sechs Wochen, wird ebenfalls
für die ersten drei Wochen Geld ge-
zahlt. Beabsichtigt der Arbeitslose
über sechs Wochen zu verreisen,
hat er für die gesamte Zeit keinen
Anspruch auf Geldleistungen. Wer
ohne Zustimmung verreist oder sei-
ne Abwesenheit über drei Wochen
hinaus verlängert, muss das bereits
erhaltene Geld wieder zurückzah-
len. Ähnliche Regelungen (§7 SGB
II) gelten für Bürgergeld-Beziehen-
de. Sie sollten sich deshalb bei Ur-
laubsplanungen unbedingt mit ihren
persönlichen Ansprechpartner im
zuständigen Jobcenter in Verbin-
dung setzen. Auch Bürgergeld-Emp-
fänger verlieren ihren Anspruch auf
Leistung, wenn sie ohne Zustim-
mung verreisen. Ein Urlaubsgeld für
Arbeitslose gibt es übrigens nicht.
In den Abendstunden am Museumstag:
Beratung rund um die berufliche Veränderung
Im Rahmen der Lübecker Museumsnacht berät die Berufsberatung im
Erwerbsleben bei der Lübecker Museumsnacht des Hansemuseums.
Foto: AdobeStock Dirima
Lübeck/Ostholstein.
Bereits das
Grundgesetz beinhaltet das Recht,
Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungs-
stätte frei zu wählen – idealerweise
indem die eigenen Talente und In-
teressen verwirklicht werden. Dazu
gehört auch die Möglichkeit, sich le-
benslang weiter zu entwickeln und
die Kenntnisse der sich ständig wan-
delnden Arbeitswelt anzupassen.
„Sie wissen nicht so recht, welche
Chancen sich Ihnen im Beruf bie-
ten und wie Sie sich informieren
können? Dann kommen Sie bei der
Museumsnacht bei uns vorbei. Wir
zeigen Ihnen Wege auf, weitere Fä-
higkeiten im Beruf zu erwerben, der
Karriere neuen Schwung zu verlei-
hen, nach einer längeren Pause wie-
der beruflich einzusteigen oder ei-
nen Berufswechsel zu wagen“, lädt
Anja Brötzmann, Lübecker Expertin
im Team Berufsberatung im Erwerbs-
leben, ein.
„Kommen Sie am 30. August zwi-
schen 18 und 24 Uhr auf der Dach
terrasse des Europäischen Hanse-
museums, An der Untertrave 1, in
Lübeck mit den Beratungsexpertin-
nen ins Gespräch.“
Hunde für
Ultraschall-Seminar gesucht
Niendorf.
AmWochenende 6.
und 7. September findet in Ni-
endorf das 473. Timmendorfer
Tierärzte Seminar statt. Für
diese Bauch-Ultraschall-Fort-
bildung werden ruhige, ge-
duldige Hunde bis maximal
25 Kilogramm gesucht. Es er-
folgt eine kostenlose Untersu-
chung durch die Spezialisten.
Anmeldung beim Veranstalter
Dr. Felix Benary unter Telefon
04503-707225 (montags bis
freitags zwischen 8 und 14
Uhr).