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35-2025

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Willkommen im Strandhotel LUV – wo Arbeit

mehr als nur ein Job ist

Wir sind ein kleines, stilvolles Boutique-Hotel direkt an der Strand-Promenade in Niendorf /

Timmendorfer Strand – eigentümergeführt, persönlich und mit viel Herzblut bei der Sache.

Du bist jemand mit dem Herz am rechten Fleck, liebst es, Gästen einen besonderen

Aufenthalt zu bereiten und möchtest in einem Umfeld arbeiten, in dem man sich gegenseitig

unterstützt?

Dann passt du vielleicht perfekt zu uns!

Rezeptionsmitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit

Sofort | mind. 30 Std. | unbefristet | Timmendorfer Strand / Niendorf

Deine Aufgaben bei uns

Herzlicher Empfang, Check-in und Check-out der Gäste

Persönliche, telefonische und schriftliche Betreuung unserer Gäste – vom ersten

Kontakt bis zur Abreise

Bearbeitung von Reservierungsanfragen, Buchungen und Gästekorrespondenz

Erstellung von Rechnungen und Bearbeitung von Zahlungen

Pflege der Gästekarteien und der Hotelmanagement-Software Apaleo

Ansprechpartner für Auskünfte rund um das Hotel, Freizeitangebote und die Region

Das bieten wir dir

Einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit fairer Vergütung

Ein motiviertes und kollegiales Team

Arbeitszeiten bis maximal 18:00 Uhr, damit auch das Privatleben nie zu kurz kommt

Firmenfeiern und Teamevents

Flache Hierarchien, direkte Kommunikation und regelmäßiges Feedback

Die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Weitere Infos findest du unter:

www.strandhotel-luv.de/karriere

Bewerbungsunterlagen als PDF an:

bewerbung@strandhotel-luv.de

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CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH

Stig Husted-Andersen Straße 11 · 23738 Lensahn

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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unsere Abteilung

Reparatur Maschinen einen

Für die detaillierte Stellenbeschreibung besuchen Sie bitte

unsere Homepage unter

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Wenn wir mit unserer Stellenausschreibung Ihr Interesse geweckt

haben, senden Sie uns Ihre Bewerbung bitte per E-Mail zu.

E-Mail:

personal@codan.de

Reparaturmechaniker für Wartung

und Instandhaltung (m/w/d)

Urlaub bei Arbeitslosigkeit:

Erst genehmigen lassen, dann verreisen

Lübeck/Ostholstein.

Die Ferienzeit

steht bevor und für einige Arbeitslo-

se stellt sich die Frage, ob und wie

lange sie Urlaub machen und verrei-

sen dürfen. Urlaub ist grundsätzlich

für Arbeitslose möglich, es ist aller-

dings auf jeden Fall eine vorherige

Genehmigung der Arbeitsagentur

notwendig. Wer ohne Zustimmung

wegfährt, hat für diesen Zeitraum

keinen Anspruch auf Arbeitslosen-

geld.

„Ebenso wie in einem Betrieb üblich,

kann man auch hier nicht einfach

wegfahren, sondern muss dieses

vorher beantragen und genehmigen

lassen. Anders als Berufstätige haben

Arbeitslose aber keinen gesetzlichen

Urlaubsanspruch. Nur wenn in die-

ser Zeit keine Fortbildungen geplant

sind und keine Vorstellungsgesprä-

che für eine Arbeitsstelle anstehen,

gibt es grünes Licht für die Abwesen-

heit. Ein Anruf unter der gebühren-

freien Nummer 0800/4555500 soll-

te spätestens ein bis zwei Wochen

vorher erfolgen, um auch finanzielle

Nachteile zu vermeiden. Es kann

auch die Kunden-App BA-mobil

oder der eService im Internet unter

www.arbeitsagentur.de/eservices

dafür genutzt werden“, erklärt Mar-

kus Dusch, Chef der Arbeitsagentur

Lübeck.

Die Regelungen im Einzelnen: Bei

einer genehmigten Abwesenheit bis

zu drei Wochen werden die Geld-

leistungen weitergezahlt. Dauert

der Urlaub über drei, aber nicht

über sechs Wochen, wird ebenfalls

für die ersten drei Wochen Geld ge-

zahlt. Beabsichtigt der Arbeitslose

über sechs Wochen zu verreisen,

hat er für die gesamte Zeit keinen

Anspruch auf Geldleistungen. Wer

ohne Zustimmung verreist oder sei-

ne Abwesenheit über drei Wochen

hinaus verlängert, muss das bereits

erhaltene Geld wieder zurückzah-

len. Ähnliche Regelungen (§7 SGB

II) gelten für Bürgergeld-Beziehen-

de. Sie sollten sich deshalb bei Ur-

laubsplanungen unbedingt mit ihren

persönlichen Ansprechpartner im

zuständigen Jobcenter in Verbin-

dung setzen. Auch Bürgergeld-Emp-

fänger verlieren ihren Anspruch auf

Leistung, wenn sie ohne Zustim-

mung verreisen. Ein Urlaubsgeld für

Arbeitslose gibt es übrigens nicht.

In den Abendstunden am Museumstag:

Beratung rund um die berufliche Veränderung

Im Rahmen der Lübecker Museumsnacht berät die Berufsberatung im

Erwerbsleben bei der Lübecker Museumsnacht des Hansemuseums.

Foto: AdobeStock Dirima

Lübeck/Ostholstein.

Bereits das

Grundgesetz beinhaltet das Recht,

Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungs-

stätte frei zu wählen – idealerweise

indem die eigenen Talente und In-

teressen verwirklicht werden. Dazu

gehört auch die Möglichkeit, sich le-

benslang weiter zu entwickeln und

die Kenntnisse der sich ständig wan-

delnden Arbeitswelt anzupassen.

„Sie wissen nicht so recht, welche

Chancen sich Ihnen im Beruf bie-

ten und wie Sie sich informieren

können? Dann kommen Sie bei der

Museumsnacht bei uns vorbei. Wir

zeigen Ihnen Wege auf, weitere Fä-

higkeiten im Beruf zu erwerben, der

Karriere neuen Schwung zu verlei-

hen, nach einer längeren Pause wie-

der beruflich einzusteigen oder ei-

nen Berufswechsel zu wagen“, lädt

Anja Brötzmann, Lübecker Expertin

im Team Berufsberatung im Erwerbs-

leben, ein.

„Kommen Sie am 30. August zwi-

schen 18 und 24 Uhr auf der Dach­

terrasse des Europäischen Hanse-

museums, An der Untertrave 1, in

Lübeck mit den Beratungsexpertin-

nen ins Gespräch.“

Hunde für

Ultraschall-Seminar gesucht

Niendorf.

AmWochenende 6.

und 7. September findet in Ni-

endorf das 473. Timmendorfer

Tierärzte Seminar statt. Für

diese Bauch-Ultraschall-Fort-

bildung werden ruhige, ge-

duldige Hunde bis maximal

25 Kilogramm gesucht. Es er-

folgt eine kostenlose Untersu-

chung durch die Spezialisten.

Anmeldung beim Veranstalter

Dr. Felix Benary unter Telefon

04503-707225 (montags bis

freitags zwischen 8 und 14

Uhr).