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Gut vorbereitet für die Gartensaison:
Jetzt die Eichfrist
des Gartenwasserzählers prüfen
Ostholstein.
Die Gartensaison
steht vor der Tür – höchste Zeit,
den Gartenwasserzähler einmal ge-
nauer unter die Lupe zu nehmen.
Wer Gießwasser für Beete, Rasen
oder Sträucher nutzt, anstatt es in
die Kanalisation zu leiten, kann
Schmutzwassergebühren
sparen.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass
der Gartenwasserzähler den techni-
schen und rechtlichen Anforderun-
gen entspricht – insbesondere der
gültigen Eichfrist.
Kleiner Check und große Wirkung
Auch wenn Gartenwasserzähler
als wartungsfrei gelten, lohnt sich
ein kurzer Check zum Saisonstart:
Ist der Zähler gut über den Winter
gekommen? Funktioniert alles ein-
wandfrei? Frost oder andere Wit-
terungseinflüsse können Schäden
verursachen, die auf den
ersten Blick gar nicht auf-
fallen. Ein schneller Blick
gibt Sicherheit, damit der
Zähler zuverlässig seinen
Dienst tun kann.
Zusätzlich sollte die Eich-
frist geprüft werden, denn
diese beträgt bei mecha-
nischen
Wasserzählern
sechs Jahre. Nach Ablauf
der Frist verliert der Zähler
seine Gültigkeit und die
gemessenen Wassermen-
gen können nicht mehr bei
der Abrechnung berück-
sichtigt werden – selbst
wenn der Zähler noch
funktioniert. Ob die Eich-
frist noch gültig ist, lässt
sich ganz einfach heraus-
finden: Das Herstellungs- oder Eich-
jahr ist direkt auf dem Ziffernblatt
des Zählers aufgedruckt, meist in der
Nähe des CE-Zeichens. Wer zum
Beispiel 2020 einen neuen Zähler
installiert hat, sollte spätestens 2026
einen Austausch einplanen.
Wichtige Hinweise für
Eigentümerinnen und Eigentümer
Während Hauptwasserzähler vom
Versorgungsunternehmen regelmä-
ßig ausgetauscht werden, liegt die
Verantwortung für Gartenwasser-
zähler bei den Grundstückseigentü-
merinnen und Grundstückseigentü-
mern oder den nutzenden Personen.
Die Installation muss durch eine
zertifizierte Fachfirma erfolgen und
auch die Einhaltung der Eichfristen
sowie der rechtzeitige Austausch
oder die Neueichung liegen in der
Verantwortung der Eigentümerinnen
und Eigentümer.
Anmeldung beim ZVO erforderlich
Damit die gemessene Wassermenge
bei der Abrechnung berücksichtigt
werden kann, ist eine Anmeldung
beim Zweckverband Ostholstein
(ZVO) erforderlich. Das geht über
ein Online-Formular auf der ZVO
Homepage:
https://www.zvo.com/files/downloads/new-downloadcen-
ter/Wasser%20und%20Abwasser/
Antraege/sprengwasserzaehler-an-
zeige.pdf.
Lohnt sich ein
Gartenwasserzähler?
Ob sich ein Garten-
wasserzähler rechnet,
hängt vom Wasserver-
brauch ab. Als Faustre-
gel gilt: Ab etwa sieben
bis zehn Kubikmeter
Gartenwasserverbrauch
im Jahr – das entspricht
ungefähr 700 bis 1.000
Gießkannen – lohnt
sich die Anschaffung.
Auf einen Blick:
- Die Eichfrist bei Was-
serzählern
beträgt
sechs Jahre – danach
ist der Zähler auszu-
tauschen.
- Auch wartungsfreie
Zähler sollten nach
dem Winter auf Schä-
den überprüft wer-
den.
- Die Verantwortung
für Installation, An-
meldung und Eichung liegt bei den
Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümern.
- Ohne gültige Eichung wird die ge-
messene Wassermenge nicht ange-
rechnet.
- Zur Berücksichtigung bei der
Schmutzwasserabrechnung ist die
Der ZVO weist darauf hin, jetzt die Eichfrist
des Gartenwasserzählers zu prüfen.
(Grafik: ZVO)
Anmeldung beim ZVO bei Inbe-
triebnahme Voraussetzung.
- EinGartenwasserzähler spart für die
Gießwassermenge Schmutzwas-
sergebühren.
- Es wird eine jährliche Verwaltungs-
gebühr in Höhe von derzeit zwölf
Euro in Rechnung gestellt.