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• bauen • wohnen • renovieren

Rund ums Haus

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Werkfoto:FachverbandHolzpflaster/OPWOltmanns&Willms

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26-2025

20

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BAUELEMENTE

Sicher durch Starkregenereignisse:

ZVO gibt Tipps zur Rückstausicherung

für Gebäude und Grundstücke

Ostholstein.

Starkregen und heftige

Gewitter werden immer häufiger

und stellen eine wachsende Heraus­

forderung dar. Wenn Niederschlags­

mengen die Kapazität

der Kanalisation über­

schreiten, kann es zu

Überflutungen

und

Rückstauereignissen

kommen. Der Zweck­

verband Ostholstein

(ZVO) möchte Eigen­

tümer von Immobilien

und Grundstücken da­

bei unterstützen, Vor­

sorge gegen die Folgen

solcher Wetterereignis­

se zu treffen.

Was ist ein Rückstau?

In der Regel fließt das

Abwasser problemlos

ab. Bei starkem Regen

oder heftigen Gewit­

tern kann der Wasser­

spiegel jedoch bis auf

Straßenhöhe steigen

und einen Rückstau

bis in die private

Grundstücksentwäs­

serungsanlage (GEA)

verursachen. Dies ist

ein normaler Vorgang,

da das Kanalnetz nach

dem Prinzip der „kom­

munizierenden Röh­

ren“ funktioniert – der Wasserspie­

gel gleicht sich an.

Die Ursachen für einen Rückstau

sind vielfältig. Neben extremen Nie­

derschlagsmengen können auch fol­

gende Faktoren eine Rolle spielen:

– Verstopfungen, Rohrbrüche oder

Kanalschäden,

– Reparaturen und Instandsetzungen

am Kanalnetz,

– Hochwasser imVorfluter,

– Beeinträchtigung des Regenwasser­

abflusses oder

– Ausfall von Pumpstationen.

Ist ein Grundstück oder Gebäude

nicht gegen einen solchen Rückstau

gesichert, kann das Abwasser durch

Entwässerungsgegenstände

wie

WCs, Duschen oder Waschtische

austreten. Im Extremfall steigt der

Wasserstand bis zur Rückstauebene,

was schwere Schäden an Mobiliar,

Heizungsanlagen und der Bausubs­

tanz verursachen kann.

Verpflichtung

zur Rückstausicherung

Ist eine private GEA an den öffent­

lichen Kanal angeschlossen, sind

die Eigentümer verpflichtet, die Im­

mobilie gegen Rückstau zu sichern.

Die Vorgaben dazu sind in der

DIN EN 12056 und der DIN 1986-

100 geregelt. Eine einfache Rück­

schlagklappe reicht danach in den

meisten Fällen nicht aus. Auch die

Abwassersatzungen der Gemeinden

definieren die Rückstauebene und

verweisen auf die einschlägigen

Normen. Haftung für Schäden durch

unzureichende Rückstausicherung

wird dabei grundsätzlich ausge­

schlossen.

Besonderheiten

bei Bestandsimmobilien

Bei Neubauten werden Rückstausi­

cherungen in der Regel eingeplant

und installiert. Anders sieht es bei

Bestandsimmobilien aus, bei denen

der Zustand der Ver- und Entsor­

gungseinrichtungen oft nicht im Fo­

kus steht. Hier kann das Fehlen einer

funktionierenden Rückstausicherung

zu „nassen“ Überraschungen füh­

ren. Es gibt keinen Bestandsschutz

für nicht vorhandene Rückstausiche­

rungen. Daher empfiehlt der ZVO,

den Zustand der Anlagen regelmä­

ßig zu überprüfen und bei Bedarf

nachzurüsten.

Versicherungsschutz prüfen

Der ZVO rät zudem, bestehende

Versicherungen zu prüfen, um si­

cherzustellen, dass Schäden durch

Rückstau abgedeckt sind. Eine Ak­

tualisierung oder Ergänzung der

Policen kann im Schadensfall vor

hohen finanziellen Belastungen

schützen.

Rückstauereignisse im Kanal können

immer wieder vorkommen. Es liegt

in der Verantwortung der Eigentü­

mer, ihre Immobilien durch geeig­

nete Maßnahmen zu schützen. Der

ZVO bietet umfassende Informatio­

nen und Unterstützung zu diesem

Thema an. Kommunen und Verbän­

de können jedoch keine Haftung für

Schäden durch Rückstau überneh­

men.

Energiewende

Die Mehrheit der privat Vermieten­

den (86 Prozent) und Geschäftskun­

den, also gewerblich Vermietenden

oder Verwaltenden (94 Prozent),

sind davon überzeugt, dass mit dem

Gesetz zum Neustart der Digitalisie­

rung der Energiewende (GNDEW)

die Einführung von Smart Metern in

Deutschland beschleunigt und die

Technologie einen großen Einfluss

auf die Immobilienwirtschaft haben

wird (57 Prozent beziehungsweise

83 Prozent). Zu diesen Ergebnissen

kommt eine aktuelle Umfrage eines

Energiedienstleisters. Als Grund für

den Einbau von Smart Metern in ihre

Immobilien gaben beide Gruppen

am häufigsten die vereinfachte Ab­

rechnung von Nebenkosten durch

präzise Verbrauchsdaten an (48 Pro­

zent beziehungsweise 55 Prozent),

gefolgt von der Reduzierung des

Verwaltungsaufwands (38 Prozent

beziehungsweise 54 Prozent). Platz

drei belegte mit 43 Prozent bei den

gewerblich Vermietenden bezie­

hungsweise Verwaltenden die Erfül­

lung von Nachhaltigkeitszielen.