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Rund ums Haus
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Werkfoto:FachverbandHolzpflaster/OPWOltmanns&Willms
Seite
26-2025
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Sicher durch Starkregenereignisse:
ZVO gibt Tipps zur Rückstausicherung
für Gebäude und Grundstücke
Ostholstein.
Starkregen und heftige
Gewitter werden immer häufiger
und stellen eine wachsende Heraus
forderung dar. Wenn Niederschlags
mengen die Kapazität
der Kanalisation über
schreiten, kann es zu
Überflutungen
und
Rückstauereignissen
kommen. Der Zweck
verband Ostholstein
(ZVO) möchte Eigen
tümer von Immobilien
und Grundstücken da
bei unterstützen, Vor
sorge gegen die Folgen
solcher Wetterereignis
se zu treffen.
Was ist ein Rückstau?
In der Regel fließt das
Abwasser problemlos
ab. Bei starkem Regen
oder heftigen Gewit
tern kann der Wasser
spiegel jedoch bis auf
Straßenhöhe steigen
und einen Rückstau
bis in die private
Grundstücksentwäs
serungsanlage (GEA)
verursachen. Dies ist
ein normaler Vorgang,
da das Kanalnetz nach
dem Prinzip der „kom
munizierenden Röh
ren“ funktioniert – der Wasserspie
gel gleicht sich an.
Die Ursachen für einen Rückstau
sind vielfältig. Neben extremen Nie
derschlagsmengen können auch fol
gende Faktoren eine Rolle spielen:
– Verstopfungen, Rohrbrüche oder
Kanalschäden,
– Reparaturen und Instandsetzungen
am Kanalnetz,
– Hochwasser imVorfluter,
– Beeinträchtigung des Regenwasser
abflusses oder
– Ausfall von Pumpstationen.
Ist ein Grundstück oder Gebäude
nicht gegen einen solchen Rückstau
gesichert, kann das Abwasser durch
Entwässerungsgegenstände
wie
WCs, Duschen oder Waschtische
austreten. Im Extremfall steigt der
Wasserstand bis zur Rückstauebene,
was schwere Schäden an Mobiliar,
Heizungsanlagen und der Bausubs
tanz verursachen kann.
Verpflichtung
zur Rückstausicherung
Ist eine private GEA an den öffent
lichen Kanal angeschlossen, sind
die Eigentümer verpflichtet, die Im
mobilie gegen Rückstau zu sichern.
Die Vorgaben dazu sind in der
DIN EN 12056 und der DIN 1986-
100 geregelt. Eine einfache Rück
schlagklappe reicht danach in den
meisten Fällen nicht aus. Auch die
Abwassersatzungen der Gemeinden
definieren die Rückstauebene und
verweisen auf die einschlägigen
Normen. Haftung für Schäden durch
unzureichende Rückstausicherung
wird dabei grundsätzlich ausge
schlossen.
Besonderheiten
bei Bestandsimmobilien
Bei Neubauten werden Rückstausi
cherungen in der Regel eingeplant
und installiert. Anders sieht es bei
Bestandsimmobilien aus, bei denen
der Zustand der Ver- und Entsor
gungseinrichtungen oft nicht im Fo
kus steht. Hier kann das Fehlen einer
funktionierenden Rückstausicherung
zu „nassen“ Überraschungen füh
ren. Es gibt keinen Bestandsschutz
für nicht vorhandene Rückstausiche
rungen. Daher empfiehlt der ZVO,
den Zustand der Anlagen regelmä
ßig zu überprüfen und bei Bedarf
nachzurüsten.
Versicherungsschutz prüfen
Der ZVO rät zudem, bestehende
Versicherungen zu prüfen, um si
cherzustellen, dass Schäden durch
Rückstau abgedeckt sind. Eine Ak
tualisierung oder Ergänzung der
Policen kann im Schadensfall vor
hohen finanziellen Belastungen
schützen.
Rückstauereignisse im Kanal können
immer wieder vorkommen. Es liegt
in der Verantwortung der Eigentü
mer, ihre Immobilien durch geeig
nete Maßnahmen zu schützen. Der
ZVO bietet umfassende Informatio
nen und Unterstützung zu diesem
Thema an. Kommunen und Verbän
de können jedoch keine Haftung für
Schäden durch Rückstau überneh
men.
Energiewende
Die Mehrheit der privat Vermieten
den (86 Prozent) und Geschäftskun
den, also gewerblich Vermietenden
oder Verwaltenden (94 Prozent),
sind davon überzeugt, dass mit dem
Gesetz zum Neustart der Digitalisie
rung der Energiewende (GNDEW)
die Einführung von Smart Metern in
Deutschland beschleunigt und die
Technologie einen großen Einfluss
auf die Immobilienwirtschaft haben
wird (57 Prozent beziehungsweise
83 Prozent). Zu diesen Ergebnissen
kommt eine aktuelle Umfrage eines
Energiedienstleisters. Als Grund für
den Einbau von Smart Metern in ihre
Immobilien gaben beide Gruppen
am häufigsten die vereinfachte Ab
rechnung von Nebenkosten durch
präzise Verbrauchsdaten an (48 Pro
zent beziehungsweise 55 Prozent),
gefolgt von der Reduzierung des
Verwaltungsaufwands (38 Prozent
beziehungsweise 54 Prozent). Platz
drei belegte mit 43 Prozent bei den
gewerblich Vermietenden bezie
hungsweise Verwaltenden die Erfül
lung von Nachhaltigkeitszielen.