

Seite
42-2025
21
In der Trauer nicht allein!
Anzeigensonderveröffentlichung
Stille Tage
des gedenkens
Friedhof-Grabpflege
Süsel · Gleschendorf · Timmendorfer Strand · Scharbeutz · Niendorf
Neustädter Straße 19 · 23701 Süsel
info@gaertnerei-wiechmann.de· Tel. 04524 / 8133
Dem Leben einen würdigen Abschied geben
Beerdigungsinstitut Artur Ode
Inh.Andreas Schaack
Erd- und Feuerbestattungen auf allen Friedhöfen· Seebestattungen
kostenlose Bestattungsvorsorge
Jederzeit für Sie da!
Tel.: 04 51-21 23 0 · Nieland 12 · 23611 Bad Schwartau
www.artur-ode.de·
info@artur-ode.de– Anzeige –
– Anzeige –
Goldschmiede Artefact:
Das Fachgeschäft für individuelle Schmuckarbeiten feiert
30-jähriges Bestehen
Warnsdorf.
Die „Goldschmiede Artefact“ feiert
am kommenden Samstag, dem 18. Oktober, das
30-jährige Bestehen.
Goldschmiedemeister Torsten Pagels und seine Frau
Ines starteten mit ihrer Goldschmiede am 15. Okto-
ber 1995 in Häven, dann folgte im Jahre 2000 der
Umzug nach Timmendorfer Strand. Nach 23 Jahren
im Ostseebad erfolgte der Umzug nach Warnsdorf,
wo die „Goldschmiede Artefact“ am 15. Februar
2024 auf dem Töpferhof in der Fuchsbergstraße 5
in Warnsdorf in den neuen, schönen Geschäftsräu-
men mit integrierter Werkstatt unweit von „Karls
Erlebnis-Dorf“ neu eröffnet wurde.
Der neue Standort gegenüber dem Warnsdorfer
Feuerwehrgerätehaus wurde gut angenommen –
inklusive Hol- und Bringedienst.
Zu den bekannten Leistungen zählen weiterhin
Ringe, Ohrringe, Ketten, Armbänder und Artefakte
– edle Stücke aus Gold, Silber und Platin, allesamt
Unikate.
Neben den handgearbeiteten Kreationen aus ei-
gener Kollektion, zählen auch Neuanfertigungen
und Umarbeitungen nach Kundenwunsch zum
Leistungsangebot der Goldschmiede. „Hierfür
verwenden wir übrigens auch gerne Ihr Alt-
gold oder alten Schmuck,“ so Goldschmie-
demeister Torsten Pagels, der auch individu-
elle Trauringe anfertigt. Der Service und die
Dienstleistungen wie Reparaturen und Res-
taurierungen stehen weiterhin an erster Stelle.
Das Ehepaar Pagels lädt alle Kunden und
die es noch werden möchten, anlässlich des
30-jährigen Bestehens am Samstag, dem 18.
Oktober, von 14 bis 18 Uhr zu einem kleinen
Umtrunk ein. Als Special wird auch Tochter
Emely Pagels an diesem Nachmittag neben
ihren Bildern auch erstmals ihre erste eigene
Schmuckkollektion von Målilla ausstellen.
Die Öffnungszeiten sind von Dienstag bis
Freitag von 11 bis 16 Uhr, am Samstag von 11
bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinba-
rung unter 0176-50499165.
Kontakt: Goldschmiede Artefact, Torsten Pa-
gels, beim Landhaus Töpferhof, Fuchsbergs-
traße 5, Warnsdorf, E-Mail: info@goldschmie-
de-artefact.de.
Goldschmiedemeister Torsten Pagels und seine
Frau Ines laden am kommenden Samstag zum
30-jährigen Bestehen in ihre Goldschmiede ein.
Gebührensätze
R
eligionsgemeinschaften mit dem Status ei-
ner Körperschaft öffentlichen Rechts können
als Friedhofsträger eigene Gebührensatzungen
erlassen und darin höhere Gebührensätze für
Nicht-Gemeindemitglieder festsetzen.
Dies entschied das Hamburger Verwaltungsgericht
mit Urteil vom 06.09.2023 (Az.: 2 K 5101/22). Ein
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht
vor, da Gemeindemitglieder bereits durch andere
Zahlungen einen Beitrag zur Finanzierung der Ge-
meinde und ihres Friedhofs leisteten. Geklagt gegen
den fälligen Gebührenbescheid in Höhe von 13.000
Euro hatte der Sohn eines Verstorbenen, der zwar
jüdischen Glaubens, aber nicht Mitglied der betref-
fenden jüdischen Ge-
meinde als Trägerin des
Friedhofs war. Wie das
Gericht weiter ausführ-
te, war der für Nicht-Ge-
meindemitglieder
er-
höhte
Gebührensatz
jedoch in der geltenden
Satzung festgeschrie-
ben und darüber hinaus
im Vorfeld dem Kläger
mündlich bekannt ge-
macht worden. Dieser
hatte sich ursprünglich auch bereit erklärt, die an-
fallenden Kosten zu übernehmen. Aeternitas, eine
Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, weist
darauf hin, dass sich das vorliegende Urteil nur auf
die Situation in Hamburg bezieht, inhaltlich jedoch
auf andere Bundesländer übertragen werden kann.
In allen Landesbestattungsgesetzen finden sich ver-
gleichbare Regelungen, die Religionsgemeinschaf-
ten mit dem Status einer Körperschaft öffentlichen
Rechts die Trägerschaft von Friedhöfen und den
Erlass eigener Gebührensatzungen ermöglichen.
Werkfoto: Aeternitas