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42-2025

21

In der Trauer nicht allein!

Anzeigensonderveröffentlichung

Stille Tage

des gedenkens

Friedhof-Grabpflege

Süsel · Gleschendorf · Timmendorfer Strand · Scharbeutz · Niendorf

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Goldschmiede Artefact:

Das Fachgeschäft für individuelle Schmuckarbeiten feiert

30-jähriges Bestehen

Warnsdorf.

Die „Goldschmiede Artefact“ feiert

am kommenden Samstag, dem 18. Oktober, das

30-jährige Bestehen.

Goldschmiedemeister Torsten Pagels und seine Frau

Ines starteten mit ihrer Goldschmiede am 15. Okto-

ber 1995 in Häven, dann folgte im Jahre 2000 der

Umzug nach Timmendorfer Strand. Nach 23 Jahren

im Ostseebad erfolgte der Umzug nach Warnsdorf,

wo die „Goldschmiede Artefact“ am 15. Februar

2024 auf dem Töpferhof in der Fuchsbergstraße 5

in Warnsdorf in den neuen, schönen Geschäftsräu-

men mit integrierter Werkstatt unweit von „Karls

Erlebnis-Dorf“ neu eröffnet wurde.

Der neue Standort gegenüber dem Warnsdorfer

Feuerwehrgerätehaus wurde gut angenommen –

inklusive Hol- und Bringedienst.

Zu den bekannten Leistungen zählen weiterhin

Ringe, Ohrringe, Ketten, Armbänder und Artefakte

– edle Stücke aus Gold, Silber und Platin, allesamt

Unikate.

Neben den handgearbeiteten Kreationen aus ei-

gener Kollektion, zählen auch Neuanfertigungen

und Umarbeitungen nach Kundenwunsch zum

Leistungsangebot der Goldschmiede. „Hierfür

verwenden wir übrigens auch gerne Ihr Alt-

gold oder alten Schmuck,“ so Goldschmie-

demeister Torsten Pagels, der auch individu-

elle Trauringe anfertigt. Der Service und die

Dienstleistungen wie Reparaturen und Res-

taurierungen stehen weiterhin an erster Stelle.

Das Ehepaar Pagels lädt alle Kunden und

die es noch werden möchten, anlässlich des

30-jährigen Bestehens am Samstag, dem 18.

Oktober, von 14 bis 18 Uhr zu einem kleinen

Umtrunk ein. Als Special wird auch Tochter

Emely Pagels an diesem Nachmittag neben

ihren Bildern auch erstmals ihre erste eigene

Schmuckkollektion von Målilla ausstellen.

Die Öffnungszeiten sind von Dienstag bis

Freitag von 11 bis 16 Uhr, am Samstag von 11

bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinba-

rung unter 0176-50499165.

Kontakt: Goldschmiede Artefact, Torsten Pa-

gels, beim Landhaus Töpferhof, Fuchsbergs-

traße 5, Warnsdorf, E-Mail: info@goldschmie-

de-artefact.de

.

Goldschmiedemeister Torsten Pagels und seine

Frau Ines laden am kommenden Samstag zum

30-jährigen Bestehen in ihre Goldschmiede ein.

Gebührensätze

R

eligionsgemeinschaften mit dem Status ei-

ner Körperschaft öffentlichen Rechts können

als Friedhofsträger eigene Gebührensatzungen

erlassen und darin höhere Gebührensätze für

Nicht-Gemeindemitglieder festsetzen.

Dies entschied das Hamburger Verwaltungsgericht

mit Urteil vom 06.09.2023 (Az.: 2 K 5101/22). Ein

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht

vor, da Gemeindemitglieder bereits durch andere

Zahlungen einen Beitrag zur Finanzierung der Ge-

meinde und ihres Friedhofs leisteten. Geklagt gegen

den fälligen Gebührenbescheid in Höhe von 13.000

Euro hatte der Sohn eines Verstorbenen, der zwar

jüdischen Glaubens, aber nicht Mitglied der betref-

fenden jüdischen Ge-

meinde als Trägerin des

Friedhofs war. Wie das

Gericht weiter ausführ-

te, war der für Nicht-Ge-

meindemitglieder

er-

höhte

Gebührensatz

jedoch in der geltenden

Satzung festgeschrie-

ben und darüber hinaus

im Vorfeld dem Kläger

mündlich bekannt ge-

macht worden. Dieser

hatte sich ursprünglich auch bereit erklärt, die an-

fallenden Kosten zu übernehmen. Aeternitas, eine

Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, weist

darauf hin, dass sich das vorliegende Urteil nur auf

die Situation in Hamburg bezieht, inhaltlich jedoch

auf andere Bundesländer übertragen werden kann.

In allen Landesbestattungsgesetzen finden sich ver-

gleichbare Regelungen, die Religionsgemeinschaf-

ten mit dem Status einer Körperschaft öffentlichen

Rechts die Trägerschaft von Friedhöfen und den

Erlass eigener Gebührensatzungen ermöglichen.

Werkfoto: Aeternitas