

In der Trauer nicht allein!
Anzeigensonderveröffentlichung
Seite
18-2025
22
HÖCH
GRABMALE
Individuelle Grabsteine
Ewald Höch Grabdenkmäler e. K.
Kirchhofsallee 13
23730 Neustadt in Holstein
Telefon: 04561 8868
www.hoech-grabmale.deMo. - Fr. 08:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Meisterbetrieb seit 1904
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0451 79 81 00
info@schaefer-co.de www.schaefer-co.deTRADITIONELLE ERDBESTATTUNG
Die letzte Ruhe finden auf einem
Friedhof der Region – wir beraten Sie!
„Ich geh’ in meinen
Garten Eden.“
Friedhof-Grabpflege
Süsel · Gleschendorf · Timmendorfer Strand · Scharbeutz · Niendorf
Neustädter Straße 19 · 23701 Süsel
info@gaertnerei-wiechmann.de· Tel. 04524 / 8133
ZEICHEN GEGEN VERGÄNGLICHKEIT
E
in schön gestaltetes Grab macht
nicht nur den Abschied leichter, es
ist auch immer wieder ein Platz, an
dem man sich der oder dem Verstor-
benen nahe fühlen kann. Es schafft
Raum für würdige Erinnerungen und
es zeigt die Wertschätzung für die
Menschen, die uns nahe waren. Die
liebevolle Gestaltung des Grabes hilft
vielen aber auch in der Trauerarbeit.
Schön gestaltete Gräber sind das
Aushängeschild eines jeden ge-
pflegten Friedhofs. Hierbei setzt die
moderne Grabgestaltung kunstvol-
le Zeichen gegen das Vergessen. In
Zusammenarbeit mit Friedhofsgärt-
nern, Steinmetzen oder Bildhauern
entstehen teils wahre Kunstwerke
an Grabgestaltung. Sie spiegeln wie-
der, was Friedhofsgärtner zu leisten
vermögen. In jedem Jahr bieten die
Gartenschauen den Friedhofsgärt-
nern eine Plattform, sich einer brei-
ten Öffentlichkeit zu präsentieren und
aufzuzeigen, was moderne Grabge-
staltung alles beinhalten kann. Es ist
die Gelegenheit darzustellen, zu wel-
chen Leistungen dieser Berufsstand
fähig ist.
Richtige Grabgestaltung – hier ist die
gezielte Planung und Vorbereitung
bereits die halbe Miete. Jeder sollte
sich im Vorfeld überlegen, wieviel
Zeit und Arbeit er in die Grabpflege
stecken kann und stecken möchte.
Danach richtet sich die Bepflanzung.
Wer keine Zeit hat oder nicht ortsnah
lebt, kann auch keine Blumen pflan-
zen, die täglich gegossen werden
müssen. In diesem Fall sollte man
sich für eine Gestaltung mit Steinen
beziehungsweise einer pflegeleichten
Variante entscheiden. Auch die pro-
fessionelle Pflege durch einen Fried-
hofsgärtner ist eine Überlegung wert.
Sie bietet Hinterbliebenen eine Alter-
native, um nicht auf eine individuell
gestaltete und gepflegte Grabstätte
verzichten zu müssen.
Mit dem Abschluss eines Grabpflege-
oder Dauergrabpflegevertrages ist
die Pflege gesichert. Dauergrabpfle-
geverträge sind Langzeitverträge für
Grabbepflanzung und -pflege, die je-
der entweder für eine aktuelle Grab-
stätte oder auch als Vorsorgevertrag
für das eigene Ableben abschließen
kann.
Bei der Bepflanzung
hat man eine Vielzahl
von Gestaltungsmöglichkeiten.
Schön gestaltete Gräber sind das Aushängeschild
eines jeden gepflegten Friedhofs. Werkfotos: TBF
KEINE VORGABE
L
aut der Verbraucherinitiative für
Bestattungskultur Aeternitas war
vor dem Landgericht Limburg eine
Unterlassungsklage wegen unlaute-
ren Wettbewerbs gegen einen Betrei-
ber eines Pflegeheims anhängig.
Klägerin war die Wettbewerbszent-
rale, welche gegen das Pflegeheim
vorgegangen war, weil in dessen
Verträgen über die Pflegeleistungen,
den Heimbewohnern
bei deren Tod ein
Bestattungsunter-
nehmen vorgegeben
wurde. Der Heim-
vertrag enthielt eine
Klausel, wonach die
Heimbewohner die
Leitung des Pflege-
heims ermächtigten,
in ihrem Namen im
Falle ihres Todes ein
namentlich genann-
tes Unternehmen mit
der Bestattung zu
beauftragen. Das Landgericht bestä-
tigte, dass eine solche Vertragsklausel
einen Verstoß gegen Paragraf 4a Ab-
satz 1 UWG darstellt (Az.: 5 O 2/23).
Gericht: Ein Pflegeheim darf keine
Bestattungsunternehmen vorgeben. Foto:
pixy.org