Table of Contents Table of Contents
Previous Page  22 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 22 / 32 Next Page
Page Background

In der Trauer nicht allein!

Anzeigensonderveröffentlichung

Seite

18-2025

22

HÖCH

GRABMALE

Individuelle Grabsteine

Ewald Höch Grabdenkmäler e. K.

Kirchhofsallee 13

23730 Neustadt in Holstein

Telefon: 04561 8868

www.hoech-grabmale.de

Mo. - Fr. 08:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Meisterbetrieb seit 1904

FÜR SIE VOR ORT IN LÜBECK

0451 79 81 00

info@schaefer-co.de www.schaefer-co.de

TRADITIONELLE ERDBESTATTUNG

Die letzte Ruhe finden auf einem

Friedhof der Region – wir beraten Sie!

„Ich geh’ in meinen

Garten Eden.“

Friedhof-Grabpflege

Süsel · Gleschendorf · Timmendorfer Strand · Scharbeutz · Niendorf

Neustädter Straße 19 · 23701 Süsel

info@gaertnerei-wiechmann.de

· Tel. 04524 / 8133

ZEICHEN GEGEN VERGÄNGLICHKEIT

E

in schön gestaltetes Grab macht

nicht nur den Abschied leichter, es

ist auch immer wieder ein Platz, an

dem man sich der oder dem Verstor-

benen nahe fühlen kann. Es schafft

Raum für würdige Erinnerungen und

es zeigt die Wertschätzung für die

Menschen, die uns nahe waren. Die

liebevolle Gestaltung des Grabes hilft

vielen aber auch in der Trauerarbeit.

Schön gestaltete Gräber sind das

Aushängeschild eines jeden ge-

pflegten Friedhofs. Hierbei setzt die

moderne Grabgestaltung kunstvol-

le Zeichen gegen das Vergessen. In

Zusammenarbeit mit Friedhofsgärt-

nern, Steinmetzen oder Bildhauern

entstehen teils wahre Kunstwerke

an Grabgestaltung. Sie spiegeln wie-

der, was Friedhofsgärtner zu leisten

vermögen. In jedem Jahr bieten die

Gartenschauen den Friedhofsgärt-

nern eine Plattform, sich einer brei-

ten Öffentlichkeit zu präsentieren und

aufzuzeigen, was moderne Grabge-

staltung alles beinhalten kann. Es ist

die Gelegenheit darzustellen, zu wel-

chen Leistungen dieser Berufsstand

fähig ist.

Richtige Grabgestaltung – hier ist die

gezielte Planung und Vorbereitung

bereits die halbe Miete. Jeder sollte

sich im Vorfeld überlegen, wieviel

Zeit und Arbeit er in die Grabpflege

stecken kann und stecken möchte.

Danach richtet sich die Bepflanzung.

Wer keine Zeit hat oder nicht ortsnah

lebt, kann auch keine Blumen pflan-

zen, die täglich gegossen werden

müssen. In diesem Fall sollte man

sich für eine Gestaltung mit Steinen

beziehungsweise einer pflegeleichten

Variante entscheiden. Auch die pro-

fessionelle Pflege durch einen Fried-

hofsgärtner ist eine Überlegung wert.

Sie bietet Hinterbliebenen eine Alter-

native, um nicht auf eine individuell

gestaltete und gepflegte Grabstätte

verzichten zu müssen.

Mit dem Abschluss eines Grabpflege-

oder Dauergrabpflegevertrages ist

die Pflege gesichert. Dauergrabpfle-

geverträge sind Langzeitverträge für

Grabbepflanzung und -pflege, die je-

der entweder für eine aktuelle Grab-

stätte oder auch als Vorsorgevertrag

für das eigene Ableben abschließen

kann.

Bei der Bepflanzung

hat man eine Vielzahl

von Gestaltungsmöglichkeiten.

Schön gestaltete Gräber sind das Aushängeschild

eines jeden gepflegten Friedhofs. Werkfotos: TBF

KEINE VORGABE

L

aut der Verbraucherinitiative für

Bestattungskultur Aeternitas war

vor dem Landgericht Limburg eine

Unterlassungsklage wegen unlaute-

ren Wettbewerbs gegen einen Betrei-

ber eines Pflegeheims anhängig.

Klägerin war die Wettbewerbszent-

rale, welche gegen das Pflegeheim

vorgegangen war, weil in dessen

Verträgen über die Pflegeleistungen,

den Heimbewohnern

bei deren Tod ein

Bestattungsunter-

nehmen vorgegeben

wurde. Der Heim-

vertrag enthielt eine

Klausel, wonach die

Heimbewohner die

Leitung des Pflege-

heims ermächtigten,

in ihrem Namen im

Falle ihres Todes ein

namentlich genann-

tes Unternehmen mit

der Bestattung zu

beauftragen. Das Landgericht bestä-

tigte, dass eine solche Vertragsklausel

einen Verstoß gegen Paragraf 4a Ab-

satz 1 UWG darstellt (Az.: 5 O 2/23).

Gericht: Ein Pflegeheim darf keine

Bestattungsunternehmen vorgeben. Foto:

pixy.org