

Seit der Teillegalisierung von Cannabis gelten auch in Schleswig-Holstein neue Regeln für Erwachsene. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Besitz kleiner Mengen, der private Eigenanbau und der Bezug über zugelassene Anbauvereinigungen erlaubt.
Dennoch bestehen nach wie vor zahlreiche Verbote. Verbraucher:innen, die die neuen Möglichkeiten für sich nutzen möchten, sollten daher die gesetzlichen Vorgaben genau kennen. Verstöße gegen sie haben weiterhin rechtliche Folgen.
Erwachsene dürfen grundsätzlich bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf anbauen. An ihrem Wohnsitz ist es erlaubt, bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufzubewahren. Im öffentlichen Raum dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden.
Dafür muss allerdings stets die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Pflanzen und die Ernte vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Diese Regeln gelten bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein.
Menschen, die erstmals Pflanzen zu Hause kultivieren möchten, informieren sich im Vorfeld gerne ausführlich über geeignetes Zubehör. In einem Growshop findet sich entsprechendes Equipment für den Anbau von Cannabis. Hier ist unter anderem der Erwerb von Lampen, Belüftung oder Pflanzgefäßen möglich.
Mit der Cannabis-Reform verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Gesundheitsschutz zu stärken.
Erwachsene dürfen Cannabis entweder selbst anbauen oder über staatlich zugelassene, nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen beziehen. Ein kommerzieller Verkauf zu Genusszwecken ist dagegen weiterhin verboten. Damit unterscheidet sich die deutsche Regelung deutlich von den Modellen anderer Staaten.
Auch in Schleswig-Holstein werden Anbauvereinigungen nach und nach zugelassen. Ihr Aufbau verläuft jedoch schrittweise, da zahlreiche Anträge eingehend geprüft und sichergestellt werden muss, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Deshalb entscheiden sich immer mehr Erwachsene derzeit vor allem für den privaten Eigenanbau als legale Möglichkeit.
Die Teillegalisierung ist nicht mit einer uneingeschränkten Freigabe von Cannabis zu verwechseln.
Beispielsweise darf Cannabis nicht in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen oder anderen gesetzlich geschützten Bereichen konsumiert werden. Ebenso bleibt die Weitergabe an Minderjährige verboten. Wird gegen die geltenden Besitzgrenzen oder andere Vorschriften verstoßen, ist mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen.
Für Verbraucher in Schleswig-Holstein hat sich dennoch vieles verändert. Es sind einige legale Alternativen zum Schwarzmarkt vorhanden, auch wenn diese an klare Voraussetzungen geknüpft sind. Wer sich vor dem Eigenanbau über die geltenden Regeln informiert, die erlaubten Mengen einhält und Cannabis verantwortungsvoll aufbewahrt, bewegt sich innerhalb des aktuellen Rechtsrahmens und vermeidet unnötige rechtliche Risiken.
Neben den Vorgaben des Cannabisgesetzes sind auch andere Rechtsbereiche unverändert von Bedeutung. Wer zum Beispiel unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führt, muss die geltenden Vorschriften des Straßenverkehrs beachten. Auch für Beschäftigte können abhängig von Tätigkeit und Arbeitsschutz besondere Regeln gelten.
Die Teillegalisierung hebt diese Bestimmungen nicht auf, sondern ergänzt lediglich den rechtlichen Rahmen in Hinblick auf Besitz, Eigenanbau und Bezug. Die gesetzlichen Regelungen schaffen neue Freiheiten, sie setzen diesen aber auch bewusst klare Grenzen.
Für Schleswig-Holstein gilt damit wie für alle Bundesländer: Wer seine Rechte kennt und die Vorgaben einhält, kann die bestehenden legalen Möglichkeiten nutzen, ohne unbeabsichtigt gegen geltendes Recht zu verstoßen.

































