

Das Gesundheitssystem in Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die bei jedem vorhanden sein muss. Der Großteil der Versicherungspflichtigen, um die 58 Millionen, ist Mitglied in einer GKV, also einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ein kleiner Anteil von ca. 8,7 Millionen Menschen sind Privatversicherte in einer PKV (Privaten Krankenversicherung). Dennoch wird Deutschland geprägt von einer Zwei-Klassen-Medizin – einer ungleichen Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten. Es gibt nachweislich signifikante Unterschiede in der Behandlung von PKV- und GKV-Mitgliedern. Für viele gesetzlich Versicherte ist daher die Krankenhauszusatzversicherung ein guter Weg, um von den Vorteilen einer privaten Versicherung zu profitieren.
Viele Menschen erleben bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt eine Art Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Doch ist diese Wahrnehmung auch gerechtfertigt oder ist die vermeintlich bevorzugte Behandlung von Privatpatienten nur ein Mythos?
Leider gibt es hier berechtigte Gründe, von einer ungleichen Behandlung zwischen privat und gesetzlich Versicherten zu sprechen. Angefangen bei der Terminvergabe, über den zeitnahen Zugang zu Spezialistenterminen und Untersuchungsmethoden bis hin zur Unterkunftsqualität bei einem Krankenhausaufenthalt. Kunden der gesetzlichen Versicherung fühlen sich zu Recht an der ein oder anderen Stelle benachteiligt. Woran liegt das? Die Antwort liegt in unserem Gesundheits- und Abrechnungssystem sowie im Budget, mit welchem die Ärzte jonglieren müssen. So werden beispielsweise bei einem Patienten der GKV, der seinen Hausarzt besucht, diese Besuchskosten nur einmalig pro Quartal mit einer Grundpauschale von geringen 40 Euro vergütet - auch, wenn besagter Patient mehrfach im Quartal zu seinem Hausarzt geht. Die Grundpauschale wird nur einmal an den Arzt gezahlt. Gewisse Leistungen wie eine EKG-Messung, Blutabnahme oder eine Grippeuntersuchung werden nicht extra vergütet. So kann ein Arzt schwerlich seine Kosten decken. Er benötigt Privatpatienten, denn diese gehen für alle Leistungen in Vorkasse und holen sich die Kosten danach von ihrer privaten Krankenkasse wieder. Gleiches gilt für einen Krankenhausaufenthalt: Der Kassenpatient bekommt hier nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Auswahlmöglichkeiten, Arzt-Behandlungen oder Unterbringungsmöglichkeiten.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist für viele gesetzlich Versicherte die ideale Lösung: Sie bekommen so die Chance, einige der Krankenhausleistungen, in dessen Genuss sonst nur Privatversicherte kommen, ebenfalls zu erhalten.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben in Deutschland die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen zu erwerben. Dabei kooperiert die Krankenkasse mit weiteren Partnern, sie ist also nicht der eigentliche Vertragspartner, sondern nur der Vermittler. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte:
Bei einer abgeschlossenen Krankenhauszusatzversicherung bekommt ein Patient beispielsweise nahezu die gleichen Möglichkeiten wie ein Privatpatient, wenn es um die Wahl des Krankenhauses, eine gewünschte Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einzel- oder Doppelzimmer statt einem Mehrbettzimmer geht. Die Unterbringung in einer Privatklinik hängt jedoch davon ab, ob die Krankenkasse des Patienten mit dieser Klinik in einem Vertragsverhältnis steht. Da ist also eine Vorabrecherche sinnvoll. Prüfen Sie zudem, in welcher Höhe die Krankenhauszusatzversicherung anfallende Arzthonorare übernimmt. Auch hier gibt es Unterschiede – in der Regel werden Kosten bis zum 3,5-fachen von dem normalen Ärzte-Gebührensatz übernommen. Sind die Gebührensätze bei einem Krankenhaus höher, muss ein Patient diese Mehrkosten selbst tragen. Andererseits wird bei einigen Krankenhauszusatzversicherungen sogar die komplette Summe ohne eine Begrenzung übernommen – hier lohnt sich also auf jeden Fall der Vergleich. Es ist im Übrigen normal, dass der Versicherungsnehmer bei diesen Arzthonoraren erst einmal in Vorleistung geht und sich dann mittels Einreichung der Rechnungen die Kosten bei der Zusatzversicherung zurückholt.
Nicht in einer Krankenhauszusatzversicherung enthalten ist beispielsweise die Kostenübernahme von weiteren Gebühren wie Fernsehen oder Telefon bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese werden über die Krankenhaustagegeldversicherung abgedeckt.
Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung zahlt sich nicht für jeden aus. Zielgruppen, für die auf den ersten Blick eine solche Versicherung durchaus sinnvoll erscheint, sind: Familien mit Kindern, Senioren, Vielreisende, Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen Krankenhausaufenthalt aus diversen Gründen.
Dennoch sollte immer vorab nüchtern und sachlich überlegt werden: Ist der voraussichtliche Nutzen einer solchen Zusatzversicherung höher als der Kosteneinsatz durch die Beiträge?
Wenn Sie sich für den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung entschlossen haben, gilt es, nicht vorschnell die erstbeste Versicherung zu nehmen, sondern zu vergleichen. Achten Sie dabei auf Punkte wie: Gibt es eine Wartezeit, die Sie nach Abschluss der Versicherung einhalten müssen, bevor Sie sie in Anspruch nehmen können? Wie genau sehen die Leistungen aus; was wird in welcher Höhe übernommen im Versicherungsfall? Welcher Jahresbeitrag oder Monatsbeitrag fällt an? Achten Sie auch auf das Kleingedruckte – Stichworte sind hier die Kündigungsfristen, eventuelle Beitragsanpassungen oder auch Ausschlüsse. Denn ein Versicherer kann den Antrag oder gewisse Details innerhalb der Zusatzversicherung durchaus ablehnen, wenn ihm nach einer Gesundheitsprüfung das Risiko zu hoch erscheint, dass diese Person die Versicherung zu viel kosten wird. Auch aus diesem Grunde ist es ratsam, sich so jung wie möglich bereits Gedanken zu machen, ob eine Krankenhauszusatzversicherung gewünscht ist. Je älter (und damit auch potenziell krankheitsanfälliger) der Antragsteller ist, umso höher ist das Kostenrisiko für die Versicherung.
Wer schon früh weiß, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nicht ausreichen, der begibt sich am besten so jung wie möglich auf die Suche nach einer geeigneten Krankenhauszusatzversicherung. Diese Zusatzversicherung macht gesetzlich Versicherten die Klinikwahl, den Aufenthalt und die Behandlung angenehmer und lässt sie von Leistungen profitieren, die sonst nur Privatversicherten angeboten werden. Eine professionelle Beratung und ein Vergleich möglicher Versicherungsangebote sind je nach Lebenssituation sinnvoll und zu empfehlen.