Gasheizungen verboten? Was gilt für die eigene Immobilie?
Für Immobilienbesitzer sind die politischen Diskurse und Debatten ein Minenfeld. Oft sitzt die Angst im Gepäck, dass plötzlich Renovierungs- und Sanierungsarbeiten zur Pflicht werden und dass bisherige Heizkörper plötzlich auf der Verbotsliste stehen. 2024 tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft und versetzt viele besorgte Immobilienbesitzer in Angst und Schrecken. Muss jetzt die alte Gasheizung raus? Welche Neuerungen gibt es sonst?
Ist die Gasheizung ab 2024 komplett verboten?
Beim Thema Heizungsgesetz und Gasheizung Verbot läuten die Alarmglocken. Viele Immobilienbesitzer gehen davon aus, dass sie ihre alten Gasheizungen unmittelbar entfernen und entsorgen müssen. Das ist nicht der Fall. Das Gesetz sieht vor, dass die bereits vorhandenen Gasheizungen sowie Ölheizungen noch bis Silvester 2044 betrieben werden dürfen.
Anders sieht es bei neuen Heizungen aus, die jetzt erst ins Haus integriert werden. Sie müssen mit einem Anteil von 65 % auf erneuerbare Energien setzen. In allen Neubaugebieten ist diese Regelung bereits 2024 in Kraft getreten. Regionale Abweichungen kann es in Bestandsgebieten geben, hier treten die Regeln erst ab Juni 2028 in Kraft.
Wer heute von Wohneigentum träumt und selbst baut, sollte von Anfang an auf moderne und erneuerbare Energiequellen setzen. Das Gesetz hat zum Ziel, Gas- und Ölheizungen bis zum Jahr 2045 vollständig zu verbieten. Je früher Immobilienbesitzer mit der Zeit gehen, desto weniger sorgenvoll wird die Zeit "kurz davor".
Was sind erneuerbare Energien bei Heizsystemen?
Heizen Hausbesitzer mit erneuerbaren Energien, gibt es dafür je nach Situation Zuschüsse von der KfW. Oft stellt sich jedoch noch vor einer Sanierung die Frage, was eigentlich unter die Rubrik der erneuerbaren Energien fällt. Bei der Stromproduktion gehen die Gedanken sofort in Richtung Solar, beim Heizen gibt es mehrere Möglichkeiten.
Als erneuerbare Quellen gelten Holz- und Pelletheizungen, die durch das Verfeuern von Holzpellets betrieben werden. Ebenfalls fallen Wärmepumpen unter die erneuerbaren Energiequellen. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erd-, Wasser- oder Luftwärmepumpe handelt. Auch Stromdirektheizungen können unter die Rubrik fallen, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird.
Gut zu wissen: Es ist auch mit dem neuen Gesetz möglich, eine Gasheizung neu zu installieren. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Wasserstoffnetz eingeplant wird und die Gasheizung für die Nutzung von Wasserstoff geeignet ist. Alternativ hierzu müssen mindestens 65 % der Heizeffizienz mit Biogas generiert werden.
Das gilt für neu gekaufte Heizungen ab 2024
Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ihre Heizungsanlage zu sanieren. Wird nach dem 1. Januar 2024 eine neue Gas- oder Ölheizung gekauft, gibt es klare Vorgaben zum Mindestanteil grüner Brennstoffe.
Ab dem Jahr 2029 muss die Gas- oder Ölheizung mindestens 15 % ihrer Energie aus grünen Brennstoffen generieren. Diese Vorgabe steigt im Jahr 2035 auf 30 % und erhöht sich 2040 noch einmal auf 60 %. Spätestens ab dem 1. Januar 2045 muss die gesamte Anlage zu 100 % mit grünem Brennstoff betrieben werden, sonst gilt sie als nicht mehr zulässig.
Es kann sich auch heute noch lohnen, eine Gas- und Ölheizung zu installieren. Wichtig ist, dass sich Immobilienbesitzer vom Experten beraten lassen und dafür sorgen, dass die Anlage bereit für grüne Brennstoffe ist.