Seitenlogo
Simon Krüger

Flughafen Übernachtung wegen Flugverspätung - so viel Geld steht Ihnen zu

Bild: Pixabay.com @ JESHOOTS-com

Flugverspätungen resultieren nicht selten in einem Totalausfall. Entweder wird der Flughafen bereits geschlossen, keine Starterlaubnis mehr erteilt oder es gibt technische Probleme und kein Ersatzflugzeug. In jedem Fall bedeutet dies aber für die Passagiere, entweder zurück nach Hause zu fahren, sich ein Hotel zu nehmen oder die Nacht am Flughafen zu verbringen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Sie möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung haben, den Sie gegen die Fluggesellschaft geltend machen können. Die Fluggesellschaft ist nämlich bei Flügen in Europa verpflichtet, Passagiere mit mehr als zwei Stunden Verspätung und solche, denen das Boarding aufgrund von Überbuchung verweigert wird, zu entschädigen. Zudem muss die Fluggesellschaft natürlich für einen Ersatzflug sorgen oder eine Flugkostenerstattung auszahlen.

 

Rechte als EU-Passagier nach einem Flugausfall
Die EU-Fluggastrechterichtlinie bezeichnet eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die Passagieren Entschädigung und Unterstützung garantieren, wenn ihr Flug annulliert wurde oder um mehr als zwei Stunden verspätet ist. Das Recht auf Entschädigung ist proportional zur Strecke und für Verspätungen von mindestens drei Stunden gibt es zusätzlich zu Verpflegung und möglichen Mehrkosten für den Transport auch eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 € als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten. Voraussetzung dafür ist, dass die Fluggesellschaft es versäumt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Denn wenn die Ursache der Verspätung nicht in der Verantwortung des Vertragspartners liegt, kann der Kunde auch keine Entschädigung fordern.

 

Stornieren oder Ersatzflug einfordern?
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, eine Rückerstattung oder einen neuen Flug zum gleichen oder niedrigeren Preis anzubieten. Als Opfer einer Verspätung haben Sie aber die Wahl zwischen einem Ersatzflug oder einer Rückzahlung. Wenn Sie Ihren Flug stornieren möchten, bedeutet das aber nicht automatisch, dass Sie auf alle anderen Ansprüche verzichten. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie bei nächster Gelegenheit trotzdem eine Entschädigung beantragen.

 

Entschädigung über Onlinedienste beantragen
Wenn Sie nicht wissen, wie es funktioniert oder Sie sich allgemein nur ungern mit bürokratischen Angelegenheiten herumschlagen, müssen Sie ebenfalls nicht auf Ihr Geld verzichten. Denn es gibt mittlerweile Web-Start-ups, die sich genau auf dieses Problem spezialisiert haben. Einer der bekanntesten Dienste der Branche ist Flightright. Als Spezialist für Luftrecht und kann er Ihnen helfen, Ihren Anspruch zu verteidigen. Das Beste daran - es kostet nicht, wenn das Verfahren nicht zu einer Auszahlung führt. Nur wenn der Kunde recht bekommt, erhält auch Flightright eine Provision für seine Arbeit.

 

Wie hoch ist die Entschädigung?
Entgegen vieler Gerüchte ist die Entschädigung einzig und allein abhängig von der Entfernung. Für die ersten 1500 km erhalten Sie 250 € pro Person. Für Reichweiten zwischen 1.500 km und 3.500 km haben sie Anspruch auf eine Erstattung von 400 €. Und wenn Ihr Flug eine Strecke von mehr als 3.500 km zurücklegt, werden Sie mit 600 € entschädigt. Die Höhe der Entschädigung hängt also von der Strecke ab und hat damit nichts zu tun, wie lange sich die Ankunft tatsächlich verzögert. Sobald die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt und die Airline Schuld ist, gibt es Geld. Natürlich immer vorausgesetzt, der Flug startet von oder landet an einem europäischen Flughafen.


UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen