

Der 1. Januar hat nicht nur viele Neujahrsvorsätze, sondern auch die nächste Stufe des Verpackungsgesetzes im Gepäck. Vor allem die Ausweitung der Pfandpflicht für Milch und Milchprodukte betrifft hier nicht nur die Hersteller und die Vertriebler, sondern auch die Verbraucher. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen im Verpackungsgesetz zusammen und erläutert, was dies für Hersteller, Handwerksbetriebe und Verbraucher bedeutet.
Was ist das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, setzt die europäische Richtlinie PACK, in deutsches Recht um. Das bedeutet, dass dieses Gesetz das Inverkehrbringen, die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen in Deutschland regelt. Konkret sind in den Neuauflagen 2 und 3 des VerpackG die EU-Richtlinie für Einwegverpackungen und die Abfallrahmenrichtlinie in Paragrafen gegossen. Dabei geht das Gesetz auf verschiedene Verpackungen für Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs ein. Im Mittelpunkt stehen hierbei insbesondere Getränkeverpackungen aus Plastik, für die nun auch die Pfandpflicht zum 1. Januar 2024 erweitert wurde.
Was wurde in den letzten Jahren schon umgesetzt?
Im Rahmen der Neuerungen des Verpackungsgesetzes wurden seit 2021 Regelungen in mehreren Stufen beschlossen. Dass Plastik schädlich für die Umwelt ist, lernen schon die Kinder. Das Duale System in Deutschland sorgt schon seit vielen Jahren für eine Mülltrennung, so dass Verpackungen und Einwegflaschen aus Kunststoffen nicht im Restmüll landen. Glasflaschen sind zu großen Teilen mit Pfand belegt und werden wiederverwertet, Seit Anfang 2022 alle Einweg-Getränkeflaschen und Getränkedosen pfandpflichtig. Seit 2023 müssen Restaurants, Lieferdienste und Caterer auch Mehrwegbehälter für das Essen anbieten. Strohhalme, Teller und Einwegbesteck aus Plastik sind aus den Regalen in den Läden verschwunden.
Warum sind Verpackungen für Lebensmittel so wichtig?
Der Weg weg von den Einwegverpackungen hin zu recycelbaren und aus recycelten Materialien hergestellten Verpackungen ist wichtig. Aber warum braucht es überhaupt Verpackungen für Lebensmittel? Zahlrieche "Unverpackt-Läden" machen doch vor, dass es auch anders geht? Zum einen sind Verpackungen für Lebensmittel in vielen Fällen notwendig. Das gilt vor allem für flüssige Produkte, aber auch für viele andere Lebensmittel. Die Verpackungen sorgen dafür, dass die Lebensmittel hygienisch einwandfrei transportiert und aufbewahrt werden können. Verpackungen schützen die Lebensmittel vor Einwirkungen von außen wie Feuchtigkeit, Licht, aber auch Schädlingen, Mikroorganismen und Keimen. Das gilt auch für die weitere Ausbreitung von Keimen und Mikroorgansimen. So werden beispielsweise Reifungsprozesse durch Verpackungen gestoppt. Außerdem werden flüchtige Aromastoffe durch die Verpackung im Lebensmittel erhalten.
Zum anderen erfüllen Verpackungen für Lebensmittel auch eine wichtige Werbe- und Informationsfunktion. Auf der Verpackung wird präsentiert, was sich in ihr befindet. Das gilt nicht nur für Werbebotschaften, sondern auch für die Deklaration der Inhaltsstoffe und Zusammensetzung der verpackten Produkte. Für all diese Funktionen sind nicht immer, aber in vielen Fällen Verpackungen aus Plastik bisher die beste Wahl. Das Verpackungsgesetz verbietet diese zwar in einigen Fällen, zielt aber vor allem auf einen sorgsameren Umgang mit diesen Verpackungen und den Rohstoffen, aus denen sie hergestellt werden. Neue Zusammensetzungen von Plastik, Verbundstoffen und die Rückbesinnung auf Papier sowie die Einbindung von Verpackungen in den Rohstoffkreislauf machen Verpackungen für Lebensmittel heute nachhaltiger und umweltverträglicher.
Die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2024
Nun geht das Verpackungsgesetz noch eine Stufe weiter. Die Übergangsregelung für Milch, trinkbare Milcherzeugnisse wie Kefir oder Joghurt sowie Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen wird nun auch mit einem Pfand belegt. Darüber hinaus trat ebenfalls zum 1. Januar 2024 das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) in Kraft.
Milchpfand
Die umgangssprachlich als Milchpfand bezeichnete Pfandpflicht für Milch, Milchmischgetränke und Milcherzeugnisse zum Trinken tritt übergangslos am 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Datum werden die Getränkeverpackungen aus Kunststoff in das Pfandsystem DPG integriert. Kaufen Verbraucher Produkte in Einwegkunststoffgetränkeflaschen von 0,1 bis 3 Litern, so wird nun auch ein Pfand von 25 Cent fällig. Zu erkennen sind solche Produkte an dem Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH. Unter die neue Regelung fallen trinkbare Produkte mit einem Mindestanteil von 50 Prozent Milch. Das betrifft demzufolge nicht nur Milch in Einwegkunststoffflaschen, sondern auch:
Zu beachten ist, dass auch vegane Milchersatzprodukte von der Pfandpflicht betroffen sind.
Einwegabgabe für Hersteller
Das Einwegkunststofffondgesetz schreibt vor, dass Hersteller sich ab dem 1. Januar 2024 an den Kosten für die Entsorgung der Verpackungen und Produkte beteiligen müssen. Dafür ist es Pflicht, sich beim Umweltbundesamt im Portal DIVID zu registrieren und eine Einwegabgabe zahlen. Händler dürfen nur noch Produkte von Herstellern verkaufen, die auch registriert sind. Grundlage ist die europäische Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904.
Betroffen sind unter anderem Produkte aus Einwegkunststoffen wie:
Die Maßnahmen sollen helfen Kunststoffe, und vor allem Mikroplastik in den Meeren zu verringern und durch den Verzicht auf solche Verpackungen die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Bisher gilt diese Regelung der Einwegabgabe und das Verbot des Verkaufs von Produkten von nicht-registrierten Händlern nur für den stationären Einzelhandel, die Gastronomie und die Handwerksbetriebe. Jedoch wird zum 1. Januar 2025 der Kreis der Abgabepflichtigen um Fullfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze ausgeweitet.